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Berufsschule

Nordrhein-Westfalen 99019044000000, 99019044000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019044000000, 99019044000000

Leistungsbezeichnung

Berufsschule

Leistungsbezeichnung II

Informationen zur Berufsschule (Fachklasse des dualen Systems) im Rahmen einer dualen Berufsausbildung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Lehrling (Synonym), Vollzeitschulische Berufsausbildung (Synonym), Berufsschulabschluss (Synonym), Berufskolleg (Synonym), College (Synonym), Lehre (Synonym), Duale Ausbildung (Synonym), Fachklasse des dualen Systems (Synonym), Berufsschule (Synonym), Schulischer Teil im Rahmen der dualen Berufsausbildung (Synonym), Azubi (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.02.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zur Berufsschule (Fachklasse des dualen Systems).

Volltext

Wenn Sie eine duale Berufsausbildung beginnen, erfolgt die Anmeldung zur Berufsschule über Ihren Ausbildungsbetrieb. Das zuständige Berufskolleg, das Sie besuchen, richtet sich nach dem Sitz Ihres Ausbildungsunternehmens und nach dem jeweiligen Profil des Berufskollegs. Zur Erfüllung der Schulpflicht besteht ein Anspruch des Ausbildungsbetriebs auf die Aufnahme in das zum Ausbildungsbetrieb nächstgelegene Berufskolleg, in dem eine entsprechende Fachklasse eingerichtet ist. Mit dem Einverständnis des Ausbildungsbetriebes haben Sie die Möglichkeit, ein anderes, insbesondere wohnortnäheres Berufskolleg zu besuchen.

Sie erwerben während Ihrer Ausbildung in den Fachklassen des dualen Systems den Berufsschulabschluss. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, einen höheren allgemeinbildenden Schulabschluss (Abschlüsse der Sekundarstufe I; Abschluss der Fachhochschulreife) zu erwerben. Das Ziel der Ausbildung ist es, berufsbezogene sowie berufsübergreifende Handlungskompetenzen zu erwerben.

Die Berufsschulen und die Ausbildungsbetriebe sind gleichberechtigte Partner in der dualen Berufsausbildung.

Wenn Sie zu Beginn der Ausbildung noch unter 21 Jahre alt sind, sind Sie bis zum Ende der Ausbildung schulpflichtig. Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe überwachen gemeinsam die Einhaltung Ihrer Schulpflicht.

Erforderliche Unterlagen

Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:

  • eine Kopie des Ausbildungsvertrages
  • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
  • evtl. Passbilder
  • evtl. weitere Unterlagen je nach Berufsschule.

Voraussetzungen

Vorliegen eines Ausbildungsvertrages für eine duale Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder ein anderweitig nachzuweisendes berechtigtes Interesse.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Ausbildungsbetriebe (bei vollzeitschulischer Ausbildung Auszubildende) können die Anmeldung zur Berufsschule über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Einen ersten Einblick bieten die Informationen auf der Seite der QUA-LiS NRW: https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/fachklassen-duales-system-anlage-a/index.html Weiterführende Informationen können je nach Ausbildungsberuf über die Seiten der jeweils zuständigen Kammern (Westdeutscher Handwerkskammertag, Industrie- und Handelskammer NRW, Landwirtschaftskammer und Verband Freier Berufe) abgerufen werden. Hier gibt es örtlich zuständige Kammern (6 Handwerkskammern und 16 Industrie- und Handelskammern).

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Berufsschule

  • Anmeldung durch den Ausbildungsbetrieb mit gültigem Ausbildungsvertrag.
  • Anmeldung durch den Schüler oder die Schülerin bei vollzeitschulischer Ausbildung nach der Berufskolleganrechnungs- und -zulassungsverordnung (BKAZVO) oder bei Aufnahme in eine vollzeitschulische Ausbildung in die Staatliche Glasfachschule Rheinbach
  • Jeder Ausbildungsbetrieb hat den Anspruch, dass seine Auszubildenden zur Erfüllung der Schulpflicht das zum Ausbildungsbetrieb nächstgelegene Berufskolleg besuchen, in dem eine entsprechende Fachklasse eingerichtet ist. Die Berufsschule (Fachklasse des dualen Systems) vermittelt einen Berufsschulabschluss. Je nach Vorbildung kann darüber hinaus ein höherer allgemeinbildender Abschluss erworben werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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