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Ausbildungsvorbereitung Aufnahme

Nordrhein-Westfalen 99019042034000, 99019042034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019042034000, 99019042034000

Leistungsbezeichnung

Ausbildungsvorbereitung Aufnahme

Leistungsbezeichnung II

Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme in die Ausbildungsvorbereitung anmelden.

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Berufliche Orientierung (Synonym), berufsvorbereitende Maßnahmenträger (Synonym), Aufnahme in die Ausbildungsvorbereitung (Synonym), Berufsgrundschuljahr (veraltet) (Synonym), Berufsvorbereitung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Aufnahme (034)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.10.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Hier erfahren Sie, wie sich Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme in die Ausbildungsvorbereitung online anmelden können.

Volltext

Ihr Ziel:

Berufliche Orientierung und ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss

Sofern Sie sich für die Ausbildungsvorbereitung entscheiden, werden Sie bei ihrer beruflichen Orientierung unterstützt und erwerben berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die auf eine betriebliche Ausbildung oder die unmittelbare Erwerbstätigkeit vorbereiten. In der einjährigen Ausbildungsvorbereitung können Sie Ihre Chancen auf dem Ausbildungsmarkt oder dem Arbeitsmarkt verbessern. Darüber hinaus ist der Erwerb eines dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschlusses möglich.

Unterricht

Die Ausbildungsvorbereitung dauert ein Jahr.

In der Teilzeitform finden an zwei Tagen in der Woche 12 bis 14 Stunden Unterricht im Berufskolleg statt. An den übrigen drei Tagen nehmen Sie als Schülerin oder Schüler dieses Bildungsganges an Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung teil oder Sie befinden sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.

In der Vollzeitform beträgt der Unterricht, je nach Umfang des schulisch begleiteten Praktikums, 12 bis 36 Unterrichtsstunden in der Woche. Es ist vorteilhaft, wenn Sie sich bereits im Voraus um einen Praktikumsplatz bemühen.

Abschlüsse

  • Abschlusszeugnis; zugleich ist die Schulpflicht in der Sekundarstufe II erfüllt
  • Möglichkeit des Erwerbs eines dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschlusses

Anschlussmöglichkeiten:

  • Einjährige Berufsfachschule (Ziel: ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss)
  • Zweijährige Berufsfachschule (Ziel: Berufsabschluss nach Landesrecht und Erwerb der Fachoberschulreife)
  • Duale Berufsausbildung

Über die Aufnahme in die Ausbildungsvorbereitung entscheidet die Schulleitung.

Erforderliche Unterlagen

Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:

  • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und
  • evtl. Passbilder
  • evtl. weitere Unterlagen je nach Schule.

Voraussetzungen

In die Ausbildungsvorbereitung wird aufgenommen, wer

  • sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten möchte,
  • die Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I erfüllt hat,
  • sich in keinem Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung befindet,
  • keinen anderen Bildungsgang der Sekundarstufe II besucht.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung zur Ausbildungsvorbereitung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
  • Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

Bearbeitungsdauer

umgehend nach Vorlage aller Unterlagen

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/ausbildungsvorbereitung-anlage-a/index.html

Hinweise

Schulpflicht

Die Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I dauert grundsätzlich zehn Jahre. In Ausnahmefällen kann die Ausbildungsvorbereitung anstelle des 10. Vollzeitschuljahres besucht werden (§ 37 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz NRW).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Ausbildungsvorbereitung Aufnahme

  • Anmeldung zur Berufsschule; hier: Ausbildungsvorbereitung
  • Vermittlung beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie beruflicher Orientierung
  • Erwerb von Kompetenzen für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung oder einer Erwerbstätigkeit
  • Die Ausbildungsvorbereitung ermöglicht den Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses
  • Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden