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Fachschule

Nordrhein-Westfalen 99019041000000, 99019041000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019041000000, 99019041000000

Leistungsbezeichnung

Fachschule

Leistungsbezeichnung II

Informationen zur Fachschule

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Zusatzqualifikation (Synonym), Aufnahme an einer Fachschule (Synonym), Berufliche Weiterbildung (Synonym), Staatlich anerkannte/Staatlich anerkannter (Synonym), Studieren an einer Fachschule (Synonym), Staatlich geprüfte/Staatlich geprüfter (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.02.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zur Fachschule.

Volltext

Als Studierende der Fachschule verfolgen Sie das Ziel der beruflichen Weiterbildung. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erwerben.

Die Fachschulen dienen der beruflichen Weiterbildung und bauen auf Ihrer beruflichen Erstausbildung sowie Berufserfahrungen auf. Als Absolventin oder Absolvent einer Fachschule qualifizieren Sie sich für Führungsaufgaben in Betrieben, Unternehmen, Verwaltungen und anderen Einrichtungen. Im Fachbereich Sozialwesen befähigen die Fachschulen ihre Studierenden zu selbstständiger und eigenverantwortlicher Erziehungs-, Bildungs-, Betreuungs- und Förderarbeit.

Unterricht

Als Studierende oder als Studierender der Fachschule erwerben Sie in der Vollzeitform in der Regel nach zwei Jahren Vollzeitunterricht einen Abschluss. Viele Fachschulbildungsgänge werden für Berufstätige auch in drei- oder vierjähriger Teilzeitform angeboten.

Abschlüsse

  • Mit dem Bestehen des Fachschulexamens erhalten Sie einen staatlichen Berufsabschluss.
  • Der Erwerb der Fachhochschulreife ist von dem Besuch des entsprechenden unterrichtlichen Zusatzangebotes abhängig und wird ebenfalls mit Bestehen einer Abschlussprüfung erlangt. Gegebenenfalls kann über zusätzliche Unterrichtsangebote auch eine berufliche Zusatzqualifikation erworben werden.

Berufsabschlüsse

  • Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/Staatlich geprüfter " mit Angabe des Fachbereichs, der Fachrichtung und gegebenenfalls des Schwerpunktes zu führen.
  • In dem Fachbereich Sozialwesen wird die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte/Staatlich anerkannter " vergeben.
  • Der Fachschulabschluss ist nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen der Niveaustufe 6 zugeordnet.

Anschlussmöglichkeit

Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an Fachhochschulen und entsprechenden Studiengängen an Hochschulen.

Erforderliche Unterlagen

Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:

  • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und
  • evtl. Passbilder
  • evtl. weitere Unterlagen je nach Schule
  • im Fachbereich Sozialwesen ist zusätzlich ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG vorzulegen.

Voraussetzungen

Eine abgeschlossene Berufsausbildung der jeweiligen Fachrichtung und

ein entsprechender Berufsschulabschluss (soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand) sowie

eine mindestens einjährige Berufserfahrung in dem entsprechenden Ausbildungsberuf.

Anstelle des Berufsabschlusses und des Berufsschulabschlusses kann auch eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren anerkannt werden. Bei einem Besuch der Fachschule in Teilzeitform können Sie als Studierende oder Studierender die geforderte einjährige Berufserfahrung während der Fachschulbesuchs ableisten.

Für die Fachbereiche Informatik, Sozialwesen und Wirtschaft, zusätzlich der Mittlere Schulabschluss nachzuweisen. Im Fachbereich Sozialwesen kann der Nachweis der abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung durch abschließend festgelegte andere Qualifikationen ersetzt werden.

Sie können sich direkt an dem Berufskolleg Ihrer Wahl informieren, ob Sie die notwendigen Aufnahmevoraussetzungen erfüllen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Die Studierenden können die Anmeldung zur Fachschule über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
  • Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/fachschule-anlage-e/beschreibung-der-bildungsgaenge/beschreibung.html

Hinweise

Der Besuch der Fachschule des Sozialwesens dauert in der Regel drei Jahre. Das dritte Jahr ist in Form eines Berufspraktikums organisiert.

Auch wer sich in einem Berufsausbildungsverhältnis befindet, kann in die Fachschule aufgenommen werden, wenn die Schule eine inhaltliche Verknüpfung der Fachschulausbildung mit der beruflichen Erstausbildung vorsieht.

Der Nachweis von einschlägigen hochschulischen Qualifikationen kann zu einer Anrechnung auf den Besuch des Fachschulbildungsganges führen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Fachschule

  • Aufnahme in eine Fachschule mit einem Staatlichen Abschluss und dem optionalen Erwerb der Fachhochschulreife
  • berufliche Weiterbildung in verschiedenen Fachbereichen mit unterschiedlichen Fachrichtungen und Schwerpunkten
  • In NRW Fachschulen in den Fachbereichen  Agrarwirtschaft, Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Gestaltung, Informatik, Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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