Lehramtsprüfung Anerkennung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
§14 Lehrerausbildungsgesetz NRW 2009, LABG NRW
§14 Lehrerausbildungsgesetz NRW 2009, LABG NRW
Mit der Anerkennung Ihres Lehramtsstudiums oder Ihrer Lehramtsbefähigung aus einem anderen Bundesland können Sie sich in Nordrhein-Westfalen gleichberechtigt um Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. in den Schuldienst bewerben.
Mit der Anerkennung Ihres Lehramtsstudiums oder Ihrer Lehramtsbefähigung aus einem anderen Bundesland können Sie sich in Nordrhein-Westfalen gleichberechtigt um Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. in den Schuldienst bewerben.
- amtlich beglaubigte Kopie des Bachelor-Zeugnisses und der Urkunde
- Leistungsübersicht des Bachelor-Studienganges
- amtlich beglaubigte Kopie des Master-Zeugnisses und der Urkunde
- Leistungsübersicht des Master-Studienganges
- amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Ersten Staatsprüfung
- Leistungs- / Studienübersicht der Ersten Staatsprüfung
- ggfls. amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der (Zweiten) Staatsprüfung
- ggfls. amtlich beglaubigte Kopien von Erweiterungsprüfungen
- ggfls. Kopie eines Nachweises über die Namensänderung
- Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
- amtlich beglaubigte Kopie des Bachelor-Zeugnisses und der Urkunde
- Leistungsübersicht des Bachelor-Studienganges
- amtlich beglaubigte Kopie des Master-Zeugnisses und der Urkunde
- Leistungsübersicht des Master-Studienganges
- amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Ersten Staatsprüfung
- Leistungs- / Studienübersicht der Ersten Staatsprüfung
- ggfls. amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der (Zweiten) Staatsprüfung
- ggfls. amtlich beglaubigte Kopien von Erweiterungsprüfungen
- ggfls. Kopie eines Nachweises über die Namensänderung
- Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Sie haben in einem anderen Bundesland als Nordrhein-Westfalen ein Lehramtsstudium mit dem Abschluss als Erste Staatsprüfung bzw. Master of Education abgeschlossen und / oder den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert.
Sie haben in einem anderen Bundesland als Nordrhein-Westfalen ein Lehramtsstudium mit dem Abschluss als Erste Staatsprüfung bzw. Master of Education abgeschlossen und / oder den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert.
Nachdem der schriftliche Antrag per Post eingegangen ist
- wird der Antrag auf Vollständigkeit geprüft und ggfls. noch Unterlagen oder Informationen nachgefordert.
- werden Ihre Studien- und Prüfungsleistungen mit den NRW-Anforderungen verglichen und eingeordnet.
- ggfls. werden Sie vor Bescheiderteilung über das Ergebnis der Prüfung informiert und können dazu Stellung nehmen.
- wird die Anerkennungsbescheinigung gefertigt und Ihnen zugesandt.
Nachdem der schriftliche Antrag per Post eingegangen ist
- wird der Antrag auf Vollständigkeit geprüft und ggfls. noch Unterlagen oder Informationen nachgefordert.
- werden Ihre Studien- und Prüfungsleistungen mit den NRW-Anforderungen verglichen und eingeordnet.
- ggfls. werden Sie vor Bescheiderteilung über das Ergebnis der Prüfung informiert und können dazu Stellung nehmen.
- wird die Anerkennungsbescheinigung gefertigt und Ihnen zugesandt.
- Nur lehramtsbezogene Hochschulabschlussprüfungen können anerkannt werden
- Anerkennung anderer Prüfungen als Erweiterungsprüfung
- Anerkennung der Lehrämter Sonderpädagogische Förderung, Grundschule, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen -> BezReg Münster Dezernat 46
- Anerkennung der Lehrämter Gymnasien und Gesamtschulen und Berufskollegs -> BezReg Düsseldorf
- Anerkennung von DDR-Lehrerausbildungen -> BezReg Köln, Dezernat 46
- Nur lehramtsbezogene Hochschulabschlussprüfungen können anerkannt werden
- Anerkennung anderer Prüfungen als Erweiterungsprüfung
- Anerkennung der Lehrämter Sonderpädagogische Förderung, Grundschule, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen -> BezReg Münster Dezernat 46
- Anerkennung der Lehrämter Gymnasien und Gesamtschulen und Berufskollegs -> BezReg Düsseldorf
- Anerkennung von DDR-Lehrerausbildungen -> BezReg Köln, Dezernat 46
- Anerkennung für den Zugang zum Vorbereitungsdienst für alle Schulformen
- Anerkennung der Lehramtsbefähigung / ( 2.) Staatsprüfung für alle Schulformen
- Anerkennungsverfahren beruht auf Vergleich von Studien- und Prüfungsleistungen
- KMK-konforme Abschlüsse werden anerkannt
- Anerkennung ist in der Regel unbefristet gültig
- Anerkennung auch außerhalb von Bewerbungsverfahren möglich
- Anerkennung für den Zugang zum Vorbereitungsdienst für alle Schulformen
- Anerkennung der Lehramtsbefähigung / ( 2.) Staatsprüfung für alle Schulformen
- Anerkennungsverfahren beruht auf Vergleich von Studien- und Prüfungsleistungen
- KMK-konforme Abschlüsse werden anerkannt
- Anerkennung ist in der Regel unbefristet gültig
- Anerkennung auch außerhalb von Bewerbungsverfahren möglich
- Antragsformular
- Bezirksregierung Münster - Anerkennung von Lehramtsprüfungen und -befähigungen aus anderen Bundesländern (bezreg-muenster.de)
- Online Verfahren möglich
- Per E-Mail kann zur Fristwahrung eine vorläufige befristete Anerkennung beantragt werden und erfolgen
- Schriftform erforderlich
- persönliches Erscheinen nicht nötig
- Antragsformular
- Bezirksregierung Münster - Anerkennung von Lehramtsprüfungen und -befähigungen aus anderen Bundesländern (bezreg-muenster.de)
- Online Verfahren möglich
- Per E-Mail kann zur Fristwahrung eine vorläufige befristete Anerkennung beantragt werden und erfolgen
- Schriftform erforderlich
- persönliches Erscheinen nicht nötig