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Lehramtsprüfung Anerkennung

Nordrhein-Westfalen 99019040016000, 99019040016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019040016000, 99019040016000

Leistungsbezeichnung

Lehramtsprüfung Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

Lehramtsprüfungen aus anderen Bundesländern anerkennen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Lehramtsstudium (Synonym), Vorbereitungsdienst (Synonym), Regionale Schule (Synonym), Förderschulen (Synonym), Sekundarstufen I und II (Synonym), Gymnasium (Synonym), Mittelschule (Synonym), Sekundarschule (Synonym), Vorbereitungsdienst Lehramt (Synonym), Regelschule (Synonym), Lehrerlaubnis (Synonym), Grundschule (Synonym), Realschule (Synonym), Einstellung (Synonym), Staatsprüfung (Synonym), Grund- und Hauptschule (Synonym), Schuldienst (Synonym), Referendariat (Synonym), Gesamtschule (Synonym), Sonderpädagogische Förderung (Synonym), Berufskolleg (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2022-09-09

Handlungsgrundlage

§14 Lehrerausbildungsgesetz NRW 2009, LABG NRW

§14 Lehrerausbildungsgesetz NRW 2009, LABG NRW

Teaser

Wenn Sie sich um Einstellung in den Vorbereitungsdienst oder Schuldienst bewerben möchten, benötigen Sie eine Anerkennung Ihrer Lehramtsprüfungen bzw. Lehramtsbefähigung, sofern diese nicht in NRW absolviert / erworben wurden. Wenn Sie sich um Einstellung in den Vorbereitungsdienst oder Schuldienst bewerben möchten, benötigen Sie eine Anerkennung Ihrer Lehramtsprüfungen bzw. Lehramtsbefähigung, sofern diese nicht in NRW absolviert / erworben wurden.

Volltext

Mit der Anerkennung Ihres Lehramtsstudiums oder Ihrer Lehramtsbefähigung aus einem anderen Bundesland können Sie sich in Nordrhein-Westfalen gleichberechtigt um Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. in den Schuldienst bewerben.

Mit der Anerkennung Ihres Lehramtsstudiums oder Ihrer Lehramtsbefähigung aus einem anderen Bundesland können Sie sich in Nordrhein-Westfalen gleichberechtigt um Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. in den Schuldienst bewerben.

Erforderliche Unterlagen

  • amtlich beglaubigte Kopie des Bachelor-Zeugnisses und der Urkunde
  • Leistungsübersicht des Bachelor-Studienganges
  • amtlich beglaubigte Kopie des Master-Zeugnisses und der Urkunde
  • Leistungsübersicht des Master-Studienganges
  • amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Ersten Staatsprüfung
  • Leistungs- / Studienübersicht der Ersten Staatsprüfung
  • ggfls. amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der (Zweiten) Staatsprüfung
  • ggfls. amtlich beglaubigte Kopien von Erweiterungsprüfungen
  • ggfls. Kopie eines Nachweises über die Namensänderung
  • Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
  • amtlich beglaubigte Kopie des Bachelor-Zeugnisses und der Urkunde
  • Leistungsübersicht des Bachelor-Studienganges
  • amtlich beglaubigte Kopie des Master-Zeugnisses und der Urkunde
  • Leistungsübersicht des Master-Studienganges
  • amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Ersten Staatsprüfung
  • Leistungs- / Studienübersicht der Ersten Staatsprüfung
  • ggfls. amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der (Zweiten) Staatsprüfung
  • ggfls. amtlich beglaubigte Kopien von Erweiterungsprüfungen
  • ggfls. Kopie eines Nachweises über die Namensänderung
  • Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Voraussetzungen

Sie haben in einem anderen Bundesland als Nordrhein-Westfalen ein Lehramtsstudium mit dem Abschluss als Erste Staatsprüfung bzw. Master of Education abgeschlossen und / oder den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert.

Sie haben in einem anderen Bundesland als Nordrhein-Westfalen ein Lehramtsstudium mit dem Abschluss als Erste Staatsprüfung bzw. Master of Education abgeschlossen und / oder den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert.

Kosten

keine keine

Verfahrensablauf

Nachdem der schriftliche Antrag per Post eingegangen ist

  • wird der Antrag auf Vollständigkeit geprüft und ggfls. noch Unterlagen oder Informationen nachgefordert.
  • werden Ihre Studien- und Prüfungsleistungen mit den NRW-Anforderungen verglichen und eingeordnet.
  • ggfls. werden Sie vor Bescheiderteilung über das Ergebnis der Prüfung informiert und können dazu Stellung nehmen.
  • wird die Anerkennungsbescheinigung gefertigt und Ihnen zugesandt.

Nachdem der schriftliche Antrag per Post eingegangen ist

  • wird der Antrag auf Vollständigkeit geprüft und ggfls. noch Unterlagen oder Informationen nachgefordert.
  • werden Ihre Studien- und Prüfungsleistungen mit den NRW-Anforderungen verglichen und eingeordnet.
  • ggfls. werden Sie vor Bescheiderteilung über das Ergebnis der Prüfung informiert und können dazu Stellung nehmen.
  • wird die Anerkennungsbescheinigung gefertigt und Ihnen zugesandt.

Bearbeitungsdauer

In Abhängigkeit der Anzahl der vorliegenden Anträge rechnen Sie bitte in etwa mit einer Bearbeitungszeit von ca. vier Wochen. In Abhängigkeit der Anzahl der vorliegenden Anträge rechnen Sie bitte in etwa mit einer Bearbeitungszeit von ca. vier Wochen.

Frist

- Die Anerkennung kann jederzeit beantragt werden. - Es können sich Fristen dadurch ergeben, dass Sie die Anerkennung zu einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. für den Beginn des Vorbereitungsdienstes oder Einstellung in den Schuldienst) benötigen. - Per E-Mail kann zur Fristwahrung eine vorläufige befristete Anerkennung beantragt werden und erfolgen. - Die Anerkennung kann jederzeit beantragt werden. - Es können sich Fristen dadurch ergeben, dass Sie die Anerkennung zu einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. für den Beginn des Vorbereitungsdienstes oder Einstellung in den Schuldienst) benötigen. - Per E-Mail kann zur Fristwahrung eine vorläufige befristete Anerkennung beantragt werden und erfolgen.

Weiterführende Informationen

Informationen zur Anerkennung http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/schule/lehrkraefteausfortbildung/Lehramtsanerkennung/Anerkennung_von_Lehramtspruefungen.html http://www.bezregmuenster.de/de/schule_und_bildung/lehrerausbildung_lehrerfortbildung/anerkennung_lehramtsbefaehigung/index.html Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung NRW Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw) Informationen zur Anerkennung http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/schule/lehrkraefteausfortbildung/Lehramtsanerkennung/Anerkennung_von_Lehramtspruefungen.html http://www.bezregmuenster.de/de/schule_und_bildung/lehrerausbildung_lehrerfortbildung/anerkennung_lehramtsbefaehigung/index.html Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung NRW Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

Hinweise

  • Nur lehramtsbezogene Hochschulabschlussprüfungen können anerkannt werden
  • Anerkennung anderer Prüfungen als Erweiterungsprüfung
  • Anerkennung der Lehrämter Sonderpädagogische Förderung, Grundschule, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen -> BezReg Münster Dezernat 46
  • Anerkennung der Lehrämter Gymnasien und Gesamtschulen und Berufskollegs  -> BezReg Düsseldorf
  • Anerkennung von DDR-Lehrerausbildungen -> BezReg Köln, Dezernat 46
  • Nur lehramtsbezogene Hochschulabschlussprüfungen können anerkannt werden
  • Anerkennung anderer Prüfungen als Erweiterungsprüfung
  • Anerkennung der Lehrämter Sonderpädagogische Förderung, Grundschule, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen -> BezReg Münster Dezernat 46
  • Anerkennung der Lehrämter Gymnasien und Gesamtschulen und Berufskollegs  -> BezReg Düsseldorf
  • Anerkennung von DDR-Lehrerausbildungen -> BezReg Köln, Dezernat 46

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anerkennung für den Zugang zum Vorbereitungsdienst für alle Schulformen
  • Anerkennung der Lehramtsbefähigung / ( 2.) Staatsprüfung für alle Schulformen
  • Anerkennungsverfahren beruht auf Vergleich von Studien- und Prüfungsleistungen
  • KMK-konforme Abschlüsse werden anerkannt
  • Anerkennung ist in der Regel unbefristet gültig
  • Anerkennung auch außerhalb von Bewerbungsverfahren möglich
  • Anerkennung für den Zugang zum Vorbereitungsdienst für alle Schulformen
  • Anerkennung der Lehramtsbefähigung / ( 2.) Staatsprüfung für alle Schulformen
  • Anerkennungsverfahren beruht auf Vergleich von Studien- und Prüfungsleistungen
  • KMK-konforme Abschlüsse werden anerkannt
  • Anerkennung ist in der Regel unbefristet gültig
  • Anerkennung auch außerhalb von Bewerbungsverfahren möglich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare