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Lehramtsreferendariat

Nordrhein-Westfalen 99019034000000, 99019034000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019034000000, 99019034000000

Leistungsbezeichnung

Lehramtsreferendariat

Leistungsbezeichnung II

Vorbereitungsdienst für ein Lehramt im Land NRW

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

höherer Dienst (Synonym), Studienreferendar (Synonym), Referendariat (Synonym), Vorbereitungsdienst (Synonym), Lehrer (Synonym), Lehrer*in (Synonym), Vorbereitungsdienst (Synonym), Ausbildung (Synonym), Referendariat (Synonym), Studienreferendar*in (Synonym), Lehramtsanwärter*in (Synonym), 2. Staatsprüfung (Synonym), Lehramtsbefähigung (Synonym), Lehramt (Synonym), Beamtenverhältnis auf Widerruf (Synonym), Lehramt (Synonym), höherer Dienst (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.06.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen, wie Sie die Befähigung für ein Lehramt an Schulen in NRW erwerben können und somit als Lehrerin oder Lehrer an einer Schule in NRW arbeiten dürfen.

Volltext

Nach erfolgreich absolvierten Lehramtsstudium müssen Sie, um in Nordrhein-Westfalen die Befähigung für ein Lehramt an Schulen erwerben zu können, einen Vorbereitungsdienst absolvieren.

Informationen über das Bewerbungsverfahren für den Vorbereitungsdienst finden Sie unter www.sevon.nrw.de.

Nach erfolgreicher Bewerbung erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Die Ausbildung findet in dem Ihnen zugewiesenen Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung sowie der ebenfalls zugewiesenen Ausbildungsschule statt.

Der Vorbereitungsdienst wird in der Regel in 18 Monaten absolviert und endet mit dem Bestehen der 2. Staatsprüfung für das Lehramt Ihres Lehramtsstudiums.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren.

Erforderliche Unterlagen

Um in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in NRW eingestellt zu werden, müssen Sie über die Internetplattform www.sevon.nrw.de einen Antrag auf Einstellung stellen.

Voraussetzungen

Master of Education nach dem Lehrerausbildungsgesetz von 2009 (LABG) mit einem der folgenden Lehramtsabschlüssen:

- Master of Education für das

  •  Lehramt an Grundschulen
  •  Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
  •  Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
  •  Lehramt an Berufskollegs
  •  Lehramt für sonderpädagogische Förderung

 Anerkennungen für in anderen Bundesländern erworbene lehramtsbezogene Hochschulabschlüsse führen ebenfalls zu diesen Lehrämtern.

Auch für die nachfolgend aufgelisteten, auslaufenden Lehramtsabschlüsse bietet Nordrhein-Westfalen die Teilnahme am Vorbereitungsdienst an:

 Erste Staatsprüfung für das

  • Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen
  • Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
  • Lehramt an Berufskollegs
  • Lehramt für Sonderpädagogik

Bewerberinnen und Bewerber, die noch nach dem auslaufenden Modellversuch "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" an den "Modellhochschulen" Bielefeld, Bochum, Dortmund, Münster und Wuppertal einen Bachelor-/ Masterstudiengang absolviert haben, erhalten auch ein Zeugnis über die Erste Staatsprüfung für die o.g. Lehrämter durch das Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen.

 Studierende, die ihr Studium mit einem der nachfolgend genannten alten Lehrämter abgeschlossen haben oder noch abschließen werden, treten aus ausbildungsrechtlichen Gründen den Vorbereitungsdienst für dieses Lehramt an und legen die Zweite Staatsprüfung für dieses Lehramt ab:

  •  Lehramt für die Primarstufe
  •  Lehramt für die Sekundarstufe I
  •  Lehramt für die Sekundarstufe II
  •  Lehramt für Sonderpädagogik

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Nach erfolgreich absolvierten Lehramtsstudium müssen Sie, um in Nordrhein-Westfalen die Befähigung für ein Lehramt an Schulen erwerben zu können, einen Vorbereitungsdienst absolvieren.

Informationen über das Bewerbungsverfahren in den Vorbereitungsdienst finden Sie unter www.sevon.nrw.de.

Nach erfolgreicher Bewerbung erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Die Ausbildung findet in dem Ihnen zugewiesenen Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung sowie der ebenfalls zugewiesenen Ausbildungsschule statt.

Der Vorbereitungsdienst wird in der Regel in 18 Monaten absolviert und endet mit dem Bestehen der 2. Staatsprüfung für das Lehramt Ihres Lehramtsstudiums.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Regelmäßiger Einstellungstermin ist der 01. Mai eines Jahres. Hierfür muss die Bewerbung stets bis zum 15. November des Vorjahres bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung vorliegen. Fällt der 15. November auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so tritt an seine Stelle der nächste Werktag. Seit 2007 hat Nordrhein-Westfalen auch zu einem zweiten jährlichen Termin im Herbst eingestellt. Über die Einrichtung dieses Zusatztermins wird jährlich neu entschieden. Zusätzlicher Einstellungstermin ist der 01. November eines Jahres. Aktuelle Informationen und Vorankündigungen zu den jeweiligen Bewerbungsverfahren werden im Bewerbungsportal unter www.sevon.nrw.de veröffentlicht.

Weiterführende Informationen

http://www.schulministerium.nrw.de/

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Lehramtsreferendariat
  • Lehramtsbefähigung für ein Lehramt in NRW, d.h. Erlaubnis an einer Schule in NRW als Lehrerin oder Lehrer zu arbeiten
  • Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in Nordrhein-Westfalen
  • Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf
  • 18-monatiger Vorbereitungsdienst
  • zuständig: Bezirksregierungen NRW (zuständige Bezirksregierung ist die, in deren Bezirk der Erstwunsch der Bewerbung fällt)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Sämtlich notwendigen Formulare werden mit dem Ausdruck Ihrer Online-Bewerbung über www.sevon.nrw.de erstellt.

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