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Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Sperrung

Nordrhein-Westfalen 99018122063000, 99018122063000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018122063000, 99018122063000

Leistungsbezeichnung

Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Sperrung

Leistungsbezeichnung II

Elektronischen Heilberufsausweis von Personen in Heilberufen, die nicht in Kammern organisiert sind, sperren lassen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Heilberufeausweis (Synonym), Heilberufe (Synonym), Heilberuf (Synonym), Vertrauensdiensteanbieter (Synonym), eHBA (Synonym), Leistungserbringer (Synonym), Heilberufausweis (Synonym), Heilberufsausweis (Synonym), Gesundheitsfachberuf (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Sperrung (063)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Jobsuche und Arbeitslosigkeit (1040300)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

§ 340 Sozialgesetzbuch V (SGB V)

Teaser

Wenn Sie als Person in einem Heilberuf nicht in einer Kammer organisiert sind und Ihren elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) sperren lassen möchten, müssen Sie sich an Ihren Vertrauensdiensteanbieter wenden.

Volltext

Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) ermöglicht Personen in Heilberufen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA). 

Ihren eHBA können Sie nur bei dem Vertrauensdiensteanbieter sperren, von dem Sie die Karte erhalten haben. Bitte nutzen Sie für die Sperrung das Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters auf dessen Internetseite. 

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

  • Sie sind nicht in einer Kammer organisiert
  • Der Heilberufsausweis wurde bereits herausgegeben.

Kosten

Kosten werden ggf. durch den Vertrauensdiensteanbieter erhoben.

Verfahrensablauf

Sie veranlassen die Sperrung des eHBA im Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters, von dem Sie die Karte erhalten haben. Von diesem erhalten Sie weitere Informationen zum Verfahrensablauf. Der Ablauf kann je nach Anbieter variieren.

Bearbeitungsdauer

In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit vier Wochen.

Frist

Während der Gültigkeitsdauer des eHBA

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) zur Authentifizierung von Leistungserbringern der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe, Sperrung
  • Sperrung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) erfolgt direkt beim Vertrauensdiensteanbieter, der den eHBA produziert hat

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: beim Vertauensdiensteanbieter

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein