Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Umtausch
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Anmeldepflichten (2010100)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
§ 340 Sozialgesetzbuch V (SGB V)
Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) ermöglicht Personen in Heilberufen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI - Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA)).
Sofern Ihr eHBA defekt sein sollte, können Sie diesen bei Ihrem Vertrauensdiensteanbieter umtauschen.
Ihren eHBA können Sie nur bei dem Vertrauensdiensteanbieter umtauschen, von dem Sie die Karte erhalten haben. Bitte nutzen Sie für den Umtausch das Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters auf dessen Internetseite.
- Sie sind nicht in einer Kammer organisiert.
- Der Heilberufsausweis wurde bereits herausgegeben.
- Defekter Heilberufsausweis
Sie beantragen den Umtausch des eHBA im Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters, von dem Sie die Karte erhalten haben. Von diesem erhalten Sie weitere Informationen zum Verfahrensablauf. Der Ablauf kann je nach Anbieter variieren
- Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) zur Authentifizierung von Leistungserbringern der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe, Umtausch
- Umtausch des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) erfolgt direkt beim Vertrauensdiensteanbieter, der den eHBA produziert hat,
- Umtausch erfolgt nicht bei einer Behörde
- Umtausch wird vom Bürger selbständig über das Antrags-/Kundenportal des Vertrauensdiensteanbieters veranlasst
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: beim Vertauensdiensteanbieter
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein