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Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Umtausch

Nordrhein-Westfalen 99018122051000, 99018122051000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018122051000, 99018122051000

Leistungsbezeichnung

Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Umtausch

Leistungsbezeichnung II

Defekten elektronischen Heilberufsausweises von Personen in Heilberufen, die nicht in Kammern organisiert sind, umtauschen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Leistungserbringer (Synonym), Heilberuf (Synonym), Gesundheitsfachberuf (Synonym), Heilberufeausweis (Synonym), Heilberufausweis (Synonym), Heilberufsausweis (Synonym), Heilberufe (Synonym), Vertrauensdiensteanbieter (Synonym), eHBA (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Umtausch (051)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

§ 340 Sozialgesetzbuch V (SGB V)

Teaser

Wenn Sie als Person in einem Heilberuf nicht in einer Kammer organisiert sind und Ihren defekten elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) umtauschen möchten, müssen Sie sich an Ihren Vertrauensdiensteanbieter wenden.

Volltext

Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) ermöglicht Personen in Heilberufen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI - Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA)).

Sofern Ihr eHBA defekt sein sollte, können Sie diesen bei Ihrem Vertrauensdiensteanbieter umtauschen.

Ihren eHBA können Sie nur bei dem Vertrauensdiensteanbieter umtauschen, von dem Sie die Karte erhalten haben. Bitte nutzen Sie für den Umtausch das Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters auf dessen Internetseite.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

  • Sie sind nicht in einer Kammer organisiert.
  • Der Heilberufsausweis wurde bereits herausgegeben.
  • Defekter Heilberufsausweis

Kosten

Kosten werden ggf. vom Vertaruensdiensteanbieter erhoben

Verfahrensablauf

Sie beantragen den Umtausch des eHBA im Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters, von dem Sie die Karte erhalten haben. Von diesem erhalten Sie weitere Informationen zum Verfahrensablauf. Der Ablauf kann je nach Anbieter variieren

Bearbeitungsdauer

In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit vier Wochen.

Frist

Während der Gültigkeitsdauer des eHBA

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) zur Authentifizierung von Leistungserbringern der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe, Umtausch
  • Umtausch des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) erfolgt direkt beim Vertrauensdiensteanbieter, der den eHBA produziert hat,
  • Umtausch erfolgt nicht bei einer Behörde
  • Umtausch wird vom Bürger selbständig über das Antrags-/Kundenportal des Vertrauensdiensteanbieters veranlasst

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: beim Vertauensdiensteanbieter
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein