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Eintragung in das Arztregister beantragen

Nordrhein-Westfalen 99018006060000, 99018006060000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018006060000, 99018006060000

Leistungsbezeichnung

Eintragung in das Arztregister beantragen

Leistungsbezeichnung II

Eintragung in das Arztregister beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

vertragspsychotherapeutische Tätigkeit (Synonym), Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut (Synonym), vertragsärztliche Tätigkeit (Synonym), Facharzt / Fachärztin Kassenarzt Psychotherapeut/in (Synonym), Arztregister (Synonym), Meldepflicht (Synonym), Approbation (Synonym), Arzt/Ärztin (Synonym), Ambulante Versorgung (Synonym), Eintragung (Synonym), Registerverzeichnis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.12.2020

Fachlich freigegeben durch

Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Arztregister Masurenallee 6A 14057 Berlin

Teaser

Wenn Sie einer vertragsärztlichen beziehungsweise vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit in der ambulanten Versorgung nachgehen möchten, müssen Sie sich in das Arztregister eintragen lassen.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland eine vertragsärztliche oder vertragstherapeutische Tätigkeit in der ambulanten Versorgung nachgehen wollen, müssen Sie sich beim Arztregister eintragen.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen führen für jeden Zulassungsbezirk ein Arztregister.  Zuständig für die Arztregistereintragung ist immer die KV, in deren Zuständigkeitsbereich sich Ihr Wohnsitz befindet (Wohnortprinzip). Die Eintragung in das Arztregister ist Grundvoraussetzung für eine Zulassung oder Anstellung zur vertragsärztlichen/ -psychotherapeutischen Tätigkeit.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde
  • Urkunden, die eine mögliche Namensänderung oder die Berechtigung zum Führen eines Doppelnamens nachweisen (zum Beispiel Eheurkunde)
  • Approbationsurkunde
  • gegebenenfalls Zeugnis über den Studienabschluss
  • Urkunde über die Facharztanerkennung oder die Qualifikation im Richtlinienverfahren der Psychotherapie
  • Nachweise/Zeugnisse über bisherige ärztliche/psychotherapeutische Tätigkeit
  • Urkunden über abgeschlossene Weiterbildungen
  • Promotionsurkunde beziehungsweise Nachweise über das Recht, akademischer Grade oder Titel zu führen
  • gegebenenfalls Staatsangehörigkeitsnachweis
  • bei fremdsprachlichen Dokumenten: Übersetzung eines staatlich anerkannten beziehungsweise in Deutschland gerichtlich vereidigten Übersetzers oder Übersetzerin
  • bei Dokumenten aus Drittstaaten (außerhalb der Europäischen Union): Apostille oder Legalisation

Urkunden müssen Sie im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorlegen. Die Arztregister können unter Umständen entsprechende Beglaubigungen anfertigen.

Voraussetzungen

Sie müssen:

  • als Ärztin oder Arzt approbiert sein und
  • einen Nachweis vorlegen über den Abschluss einer Facharztausbildung oder eine in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erworbenen Ausbildung gemäß der Richtlinie 2005/36 EG.

Für eine Eintragung als Psychologische*r Psychotherapeutin oder Psychotherapeut müssen Sie:

  • als Psychologische*r Psychotherapeut/in approbiert sein und
  • einen Nachweis über die Qualifikation im Richtlinienverfahren der Psychotherapie vorlegen

Kosten

Gebühr: 100€
gemäß § 46 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)

Verfahrensablauf

Die Eintragung in das Arztregister müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich mit dem Antragsvordruck beantragen.

  • Wenn Sie die erforderlichen Unterlagen vorgelegt und die Gebühr für die Eintragung bezahlt haben, besteht ein Anspruch auf Eintragung in das Arztregister.
  • Sie erhalten dann eine schriftliche Information über die erfolgte Eintragung in das Arztregister.

Bearbeitungsdauer

1 - 3 Woche(n)
circa 2 – 3 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Bitte beachten Sie: Die Arztregistereintragung in einer Kassenärztlichen Vereinigung ist nicht mit der Eintragung in das bei der Landesärztekammer geführte Register gleichzusetzten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Kurztext

  • Arztregister Eintragung
  • die Eintragung in das Arztregister erfolgt bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV)
  • die Eintragung ist zwingende Voraussetzung für eine vertragsärztliche / kassenärztliche beziehungsweise vertragspsychotherapeutische Tätigkeit in der ambulanten Versorgung
  • die Eintragung erfolgt nur unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen
  • zuständig: Kassenärztliche Vereinigung

Ansprechpunkt

Zuständig ist gemäß § 4 Absatz 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) die Kassenärztliche Vereinigung, in deren Zuständigkeitsbereich sich Ihr Wohnsitz befindet (Wohnortprinzip).

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Kassenärztliche Vereinigung, in deren Zuständigkeitsbereich sich Ihr Wohnsitz befindet (Wohnortprinzip).

Formulare

  • Formulare: ja
  • Schriftform erforderlich:  ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienst: nein