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Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte erstellen

Nordrhein-Westfalen 99014014000000, 99014014000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99014014000000, 99014014000000

Leistungsbezeichnung

Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte erstellen

Leistungsbezeichnung II

Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte erstellen

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Grenze (Synonym), Reise (Synonym), Ausland (Synonym), Reisen ohne Eltern (Synonym), Einverständniserklärung (Synonym), Minderjährige (Synonym), Reisedokument (Synonym), Kind (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Beglaubigungen und Beurkundungen (014)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Reisen (1120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.07.2019

Fachlich freigegeben durch

Auswärtiges Amt (AA)

Handlungsgrundlage

Hinweis: Beachten Sie gegebenenfalls die Ausländer- oder
Einreisegesetze Ihres jeweiligen Reiseziels.

Teaser

Für Minderjährige, die ohne Begleitung der Eltern ins Ausland reisen, ist eine Einverständniserklärung der Eltern empfehlenswert.

Volltext

Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung seiner Eltern oder eines Elternteils, sollte ihm, neben
den erforderlichen Ausweisdokumenten, eine formlose Einverständniserklärung mitgegeben werden. Aus dieser
muss hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind.

Die Einverständniserklärung sollte folgende Informationen beinhalten:

  • Personalien des Kindes,
  • Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten,
  • Reiseroute und
  • gegebenenfalls die Personalien der volljährigen Begleitperson/en.

Bei einer Namensabweichung sollte das Kind zusätzlich eine Kopie

  • seiner Geburtsurkunde und
  • der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten

mit sich führen.

Je nach Zielland,

  • müssen Unterschriften der Einverständniserklärung beglaubigt werden,
  • muss die Einverständniserklärung in die Sprache des jeweiligen Ziellandes übersetzt werden,
  • ist eine übersetzte gerichtliche Sorgerechtsentscheidung erforderlich.

Die Übersetzungen können Sie in einem Übersetzungsbüro Ihrer Wahl vornehmen lassen.

Hinweis: Manche Länder lassen Kinder, die nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil unterwegs sind, ohne eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils nicht einreisen.

Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen
Amts. Für weitere Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen des Ziellandes können Sie sich auch an die
zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland wenden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Hinweis: Je nach Reiseziel können Kosten für erforderliche
Beglaubigungen und/oder Übersetzungen anfallen.

Verfahrensablauf

Die Einverständniserklärung für Minderjährige können Sie formlos schreiben. Sie müssen keinen Antrag stellen.

Bearbeitungsdauer

in der Regel keine

Frist

keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte
  • Erklärung zeigt, dass die Eltern oder der Elternteil mit der Auslandsreise einverstanden sind
  • Inhalt Bescheinigung:
    • Personalien des minderjährigen Kindes
    • Personalien und Kontaktdaten der/des Sorgeberechtigten
    • gegebenenfalls die Personalien der volljährigen Begleitperson/en
    • Reiseroute
  • zuständig: Auswärtiges Amt

Ansprechpunkt

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
11013 Berlin

Telefon: 030 1817 2000
Telefax: 030 1817 51000
E-Mail: buergerservice@diplo.de

Servicezeiten:
Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr.

Zuständige Stelle

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
11013 Berlin

Telefon: 030 1817 2000
Telefax: 030 1817 51000
E-Mail: buergerservice@diplo.de

Servicezeiten :
Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr

Formulare

Formulare: formlose Einverständniserklärung

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein