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Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

Nordrhein-Westfalen 99013016012001, 99013016012001 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013016012001, 99013016012001

Leistungsbezeichnung

Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

Leistungsbezeichnung II

Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Negativattest (Synonym), Negativbescheinigung (Synonym), Elterliche Sorge (Synonym), Sorgeregister (Synonym), Sorgerecht (Synonym), Alleiniges Sorgerecht (Synonym), Uneheliches Kind (Synonym), Gemeinsame Sorge (Synonym), Bescheinigung (Synonym), elterliche Sorge (Synonym), Beistandschaft (Synonym), Sorgeerklärung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Adoption (013)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

Negativbescheinigung

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)
  • Adoption und Pflegekinder (1020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.10.2022

Fachlich freigegeben durch

Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

Handlungsgrundlage

§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html 

Teaser

Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.

Volltext

Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
  • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
  • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

Voraussetzungen

  • Geburtsdatum des Kindes
  • Geburtsort des Kindes
  • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

Kosten

Kostenlos

Verfahrensablauf

Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.

  • Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
  • Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.

Bearbeitungsdauer

3 Tage bis 6 Wochen

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Nein

Kurztext

  • Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern 
  • Mütter die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind, können eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) erhalten.
  • Die Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) kann beim zuständigen Jugendamt angefordert werden.
  • Wenn es keine Eintragung im Sorgeregister gibt wird eine schriftliche Bescheinigung ausgestellt.
  • Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen zur elterlichen Sorge Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, kann eine schriftliche Auskunft darüber ausgestellt werden, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen. 
  • Zuständige Stelle: Jugendamt am Wohnsitz oder des gewöhnlichen Aufenthalts der Kindesmutter 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständiges Jugendamt

Formulare

nicht vorhanden