Errichtung einer Zweigniederlassung von Prüfingenieuren für Brandschutz Genehmigung
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Die Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieur für Brandschutz in Nordrhein-Westfalen bedarf der Genehmigung durch die oberste Bauaufsichtsbehörde. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn wegen der Zahl der Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mithelfen sollen, der Entfernung zwischen den Niederlassungen oder aus anderen Gründen Bedenken gegen die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung bestehen. Liegt die Zweitniederlassung in einem anderen Bundesland, entscheidet die oberste Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Anerkennungsbehörde des anderen Bundeslandes.
Die Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieur für Brandschutz in Nordrhein-Westfalen bedarf der Genehmigung durch die oberste Bauaufsichtsbehörde. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn wegen der Zahl der Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mithelfen sollen, der Entfernung zwischen den Niederlassungen oder aus anderen Gründen Bedenken gegen die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung bestehen. Liegt die Zweitniederlassung in einem anderen Bundesland, entscheidet die oberste Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Anerkennungsbehörde des anderen Bundeslandes.
- Antragstellung der Prüfingenieur für Brandschutz
- Anschrift der Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
- Anschrift der beantragten Zweitniederlassung
- Angabe der Entfernung zwischen der Niederlassung und der beantragten Zweitniederlassung
- Angaben zur Anzahl der Mitarbeitenden für Prüftätigkeiten in der Niederlassung und der geplanten Zweitniederlassung
- Darlegungen, wie die Prüfingenieur für Brandschutz ihre Anwesenheit und die Überwachung der Prüftätigkeiten von Mitarbeitenden in beiden Niederlassungen gewährleistet
- Antragstellung der Prüfingenieur für Brandschutz
- Anschrift der Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
- Anschrift der beantragten Zweitniederlassung
- Angabe der Entfernung zwischen der Niederlassung und der beantragten Zweitniederlassung
- Angaben zur Anzahl der Mitarbeitenden für Prüftätigkeiten in der Niederlassung und der geplanten Zweitniederlassung
- Darlegungen, wie die Prüfingenieur für Brandschutz ihre Anwesenheit und die Überwachung der Prüftätigkeiten von Mitarbeitenden in beiden Niederlassungen gewährleistet
Anerkennung als Prüfingenieur für Brandschutz mit Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
Anerkennung als Prüfingenieur für Brandschutz mit Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
Das Verfahren beginnt mit der Antragstellung bei der Genehmigungsbehörde:
- Prüfung, ob die Genehmigung erteilt werden kann oder versagt werden muss.
- Die Prüfung kann erst abgeschlossen werden, wenn der Genehmigungsbehörde die Beiträge alle zu beteiligenden Stellen vorliegen.
- Ggf. Nachforderungen von Antragsunterlagen
- Ggf. Anhörung der antragstellenden Person
Per Post erhalten Sie den Bescheid zur Entscheidung (Genehmigung der Zweitniederlassung / Versagung der Genehmigung) und den Gebührenbescheid
Das Verfahren beginnt mit der Antragstellung bei der Genehmigungsbehörde:
- Prüfung, ob die Genehmigung erteilt werden kann oder versagt werden muss.
- Die Prüfung kann erst abgeschlossen werden, wenn der Genehmigungsbehörde die Beiträge alle zu beteiligenden Stellen vorliegen.
- Ggf. Nachforderungen von Antragsunterlagen
- Ggf. Anhörung der antragstellenden Person
Per Post erhalten Sie den Bescheid zur Entscheidung (Genehmigung der Zweitniederlassung / Versagung der Genehmigung) und den Gebührenbescheid
- Genehmigung einer zweiten Niederlassung für Prüfingenieure für Brandschutz
- Zuständige Genehmigungsbehörde: Oberste Bauaufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen
- Antragsberechtigt sind die in Nordrhein-Westfalen anerkannten und niedergelassen Prüfingenieur*innen für Brandschutz
- Formloser schriftlicher Antrag per Post oder Online-Antrag im Portal WSP.NRW
- Genehmigung einer zweiten Niederlassung für Prüfingenieure für Brandschutz
- Zuständige Genehmigungsbehörde: Oberste Bauaufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen
- Antragsberechtigt sind die in Nordrhein-Westfalen anerkannten und niedergelassen Prüfingenieur*innen für Brandschutz
- Formloser schriftlicher Antrag per Post oder Online-Antrag im Portal WSP.NRW
Keine (bei formloser schriftlicher Antragstellung)
Keine (bei formloser schriftlicher Antragstellung)