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Errichtung einer Zweigniederlassung von Prüfingenieuren für Brandschutz

Nordrhein-Westfalen 99012108000000, 99012108000000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012108000000, 99012108000000

Leistungsbezeichnung

Errichtung einer Zweigniederlassung von Prüfingenieuren für Brandschutz

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung einer Zweitniederlassung von Prüfingenieuren für Brandschutz

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Prüfingenieur für Brandschutz (Synonym), Prüfingenieurin für Brandschutz (Synonym), Zweitniederlassung (Synonym), zweite Niederlassung (Synonym), Anerkennung und Niederlassung in Nordrhein-Westfalen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

SDG Informationsbereiche

  • Verlagerung eines Unternehmens in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie möchten als Prüfingenieur für Brandschutz mit Anerkennung und Niederlassung in Nordrhein-Westfalen eine Zweitniederlassung errichten? Dann benötigen Sie eine Genehmigung.

Volltext

Die Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieur für Brandschutz in Nordrhein-Westfalen bedarf der Genehmigung durch die oberste Bauaufsichtsbehörde. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn wegen der Zahl der Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mithelfen sollen, der Entfernung zwischen den Niederlassungen oder aus anderen Gründen Bedenken gegen die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung bestehen. Liegt die Zweitniederlassung in einem anderen Bundesland, entscheidet die oberste Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Anerkennungsbehörde des anderen Bundeslandes.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragstellung der Prüfingenieure für Brandschutz
  • Anschrift der Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
  • Anschrift der beantragten Zweitniederlassung
  • Angabe der Entfernung zwischen der Niederlassung und der beantragten Zweitniederlassung
  • Angaben zur Anzahl der Mitarbeitenden für Prüftätigkeiten in der Niederlassung und der geplanten Zweitniederlassung
  • Darlegungen, wie die Prüfingenieure für Brandschutz ihre Anwesenheit und die Überwachung der Prüftätigkeiten von Mitarbeitenden in beiden Niederlassungen gewährleistet

Voraussetzungen

Anerkennung als Prüfingenieur für Brandschutz mit Niederlassung in Nordrhein-Westfalen

Kosten

Gebührenrahmen: EUR 125 - 375

Verfahrensablauf

Das Verfahren beginnt mit der Antragstellung bei der Genehmigungsbehörde:

  • Prüfung, ob die Genehmigung erteilt werden kann oder versagt werden muss.
  • Die Prüfung kann erst abgeschlossen werden, wenn der Genehmigungsbehörde die Beiträge alle zu beteiligenden Stellen vorliegen.
  • Ggf. Nachforderungen von Antragsunterlagen
  • Ggf. Anhörung der antragstellenden Person
  • Per Post erhalten Sie den Bescheid zur Entscheidung (Genehmigung der Zweitniederlassung / Versagung der Genehmigung) und den Gebührenbescheid

Bearbeitungsdauer

Die Entscheidung über die Genehmigung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Monaten

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Genehmigung einer zweiten Niederlassung für Prüfingenieure für Brandschutz
  • Zuständige Genehmigungsbehörde: Oberste Bauaufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Antragsberechtigt sind die in Nordrhein-Westfalen anerkannten und niedergelassen Prüfingenieure für Brandschutz
  • Formloser schriftlicher Antrag per Post oder Online-Antrag im Portal WSP.NRW

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Keine (bei formloser schriftlicher Antragstellung)