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Liste der qualifizierten Tragwerksplaner Eintragung

Nordrhein-Westfalen 99012023060000, 99012023060000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012023060000, 99012023060000

Leistungsbezeichnung

Liste der qualifizierten Tragwerksplaner Eintragung

Leistungsbezeichnung II

Eintragung in die Liste der qualifizierten Tragwerksplaner um Standsicherheitsnachweise für bauliche Anlagen aufstellen zu können

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Tragwerksplaner/in (Synonym), Qualifizierte/r Tragwerksplaner/in (Synonym), Standsicherheitsnachweis aufstellen (Synonym), Tragwerksplanung (Synonym), Standsicherheit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

  • Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018

Teaser

Standsicherheitsnachweise für bauliche Anlagen werden von Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung aufgestellt, die als Mitglied einer Architektenkammer in einer von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zu führenden Liste oder als Mitglied einer Ingenieurkammer in einer von der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen zu führenden Liste eingetragen sind (qualifizierte Tragwerksplanerin oder qualifizierter Tragwerksplaner).

Volltext

Gemäß § 54 Absatz 4 BauO NRW 2018 gilt, dass qualifiziert Tragwerksplanender ist, wer als Mitglied einer Architektenkammer oder Ingenieurkammer in die von der Architektenkammer NRW oder der Ingenieurkammer-Bau NRW geführten Liste der qualifizierten Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner eingetragen ist. Eingetragen werden Personen, die einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens sowie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung nachweisen können. Im Weiteren regelt ein Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen, wie der Nachweis über die dreijährige Berufserfahrung zu führen ist.

Personen, die bereits in einem anderen Bundesland in eine solche Liste im Fachbereich Standsicherheit/Tragwerksplanung eingetragen und zugleich Mitglied einer Ingenieurkammer oder Architektenkammer sind, benötigen keine zusätzliche Eintragung in NRW.

Seit dem 01.01.2019 stellen die Ingenieurkammer-Bau NRW und die Architektenkammer NRW für berechtigte Mitglieder der jeweiligen anderen Länderkammern entsprechende Bescheinigungen für NRW aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Nachweis der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer oder Architektenkammer
  • Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen
  • Nachweise über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung
  • Nachweis der mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tagwerksplanung durch eine Aufstellung mit mindestens drei und maximal sechs Objekten, mit der eine praktische Tätigkeit in der Tragwerksplanung innerhalb der letzten sechs Jahre vor der Antragstellung nachgewiesen wird
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung

Voraussetzungen

Sie werden eingetragen, wenn Sie 

1. Mitglied einer Ingenieurkammer oder Architektenkammer sind,

2. einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen nachweisen,

3. eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung haben und

4. über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die bei Bedarf in geeigneter Weise nachzuweisen sind.

Kosten

Kostenart: variabel Kostenhöhe (variabel): vonEur 60 bis EUR 350 Vorkasse: Nein Bezeichnung der Kosten: Gebühr

Verfahrensablauf

  • Antragstellung bei der Kammer
  • Bearbeitung durch die Geschäftsstelle der Kammer unter Heranziehung von Fachleuten
  • gegebenenfalls Nachreichung von Unterlagen
  • rechtsmittelfähiger Bescheid
  • Eintragung in die Liste

Bearbeitungsdauer

bis 3 Monate

Frist

keine

Weiterführende Informationen

Bezeichnung: Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen URL: www.ikbaunrw.de Bezeichnung: Architektenkammer Nordrhein-Westfalen URL: www.aknw.de

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Liste der qualifiziert Tragwerksplanenden
  • Eintragung nur unter bestimmten Voraussetzungen
  • Eintragung ist gebührenpflichtig
  • Zuständig: Ingenieurkammer-Bau NRW und Architektenkammer NRW

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden