Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Anerkennungsverfahren: §§ 23 bis 26 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
Gebühren: Tarifstellen 2.9.1.1 und 2.9.1.7 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO)
Übertragung von Prüfaufträgen: § 27 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
Anerkennungsverfahren: §§ 23 bis 26 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
Gebühren: Tarifstellen 2.9.1.1 und 2.9.1.7 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO)
Übertragung von Prüfaufträgen: § 27 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
Sofern Sie als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik anerkannt sind, können Ihnen die Bauaufsichtsbehörden die Prüfung der Standsicherheitsnachweise im Baugenehmigungsverfahren übertragen.
Die Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik können Sie nur beantragen, wenn Sie durch Bescheid der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen bereits staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit sind und zusätzlich auch die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz besitzen.
Die Anerkennung wird für folgende Fachrichtungen erteilt:
- Massivbau
- Metallbau
- Holzbau
Die Anerkennung erlischt bei Vollendung des 70. Lebensjahres.
Sofern Sie als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik anerkannt sind, können Ihnen die Bauaufsichtsbehörden die Prüfung der Standsicherheitsnachweise im Baugenehmigungsverfahren übertragen.
Die Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik können Sie nur beantragen, wenn Sie durch Bescheid der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen bereits staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit sind und zusätzlich auch die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz besitzen.
Die Anerkennung wird für folgende Fachrichtungen erteilt:
- Massivbau
- Metallbau
- Holzbau
Die Anerkennung erlischt bei Vollendung des 70. Lebensjahres.
- Angabe der Fachrichtung oder der Fachrichtungen, für die die Anerkennung beantragt wird.
- Angaben zur Niederlassung
- Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdeganges bis zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Nachweis, dass im Falle der Anerkennung eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 500 000 Euro für Personenschäden und 250 000 Euro für Sach- und Vermögensschäden besteht
- Ablichtungen der Bescheide der Ingenieurkammer-Bau NRW über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sach-verständiger für die Prüfung der Standsicherheit und über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall und Wärmeschutz
- Angabe der Fachrichtung oder der Fachrichtungen, für die die Anerkennung beantragt wird.
- Angaben zur Niederlassung
- Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdeganges bis zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Nachweis, dass im Falle der Anerkennung eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 500 000 Euro für Personenschäden und 250 000 Euro für Sach- und Vermögensschäden besteht
- Ablichtungen der Bescheide der Ingenieurkammer-Bau NRW über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sach-verständiger für die Prüfung der Standsicherheit und über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall und Wärmeschutz
- Bescheid der Ingenieurkammer-Bau NRW über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit in den beantragten Fachrichtungen
- Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlicher anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
- Bescheid der Ingenieurkammer-Bau NRW über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit in den beantragten Fachrichtungen
- Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlicher anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
- Antragsstellung mit den erforderlichen Antragsunterlagen
- Sichtung der Antragsunterlagen und Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde (ggf. Nachforderungen)
- Entscheidung über die Anerkennung für die beantragten Fachrichtungen
- Urkundenüberreichung / Verpflichtungserklärung
- Antragsstellung mit den erforderlichen Antragsunterlagen
- Sichtung der Antragsunterlagen und Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde (ggf. Nachforderungen)
- Entscheidung über die Anerkennung für die beantragten Fachrichtungen
- Urkundenüberreichung / Verpflichtungserklärung
Die Antragsunterlagen können auch elektronisch übermittelt werden.
Die Antragsunterlagen können auch elektronisch übermittelt werden.
- Prüfingenieuren für Baustatik kann im Baugenehmigungsverfahren die Prüfung von Standsicherheitsnachweisen übertragen werden (Prüfübertragung durch die jeweils zuständige Bauaufsichtsbehörde)
- zuständig für die Anerkennung der Prüfingenieure für Baustatik: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW)
- antragsberechtigt sind staatliche anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit, die auch als staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz anerkannt sind
- für die Anerkennung ist ein Antrag erforderlich
- mögliche Fachrichtungen: Massiv, Metallbau, Holzbau
- das Anerkennungsverfahren ist gebührenpflichtig
- das MHKBG NRW führt eine Liste der Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik
- Prüfingenieuren für Baustatik kann im Baugenehmigungsverfahren die Prüfung von Standsicherheitsnachweisen übertragen werden (Prüfübertragung durch die jeweils zuständige Bauaufsichtsbehörde)
- zuständig für die Anerkennung der Prüfingenieure für Baustatik: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW)
- antragsberechtigt sind staatliche anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit, die auch als staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz anerkannt sind
- für die Anerkennung ist ein Antrag erforderlich
- mögliche Fachrichtungen: Massiv, Metallbau, Holzbau
- das Anerkennungsverfahren ist gebührenpflichtig
- das MHKBG NRW führt eine Liste der Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik