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Einsicht in einen Flächennutzungsplan nehmen

Nordrhein-Westfalen 99012012141000, 99012012141000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012012141000, 99012012141000

Leistungsbezeichnung

Einsicht in einen Flächennutzungsplan nehmen

Leistungsbezeichnung II

Einsicht in einen Flächennutzungsplan nehmen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Infrastruktur (Synonym), Bauleitplan (Synonym), Baugenehmigung (Synonym), Bauplanung (Synonym), Infrastrukturvorhaben (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Bauleitplanung (Synonym), F-Plan (Synonym), Großbauprojekt (Synonym), Bauprojekt (Synonym), FNP (Synonym), Flächennutzungsplan (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Bereitstellung (141)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erschließung und Infrastruktur (2050300)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Standortsuche (2050200)
  • Standortsuche und Standortwahl (2010600)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Teaser

Sie haben das Recht in einen Flächennutzungsplan Einsicht zu nehmen.

Volltext

Der Flächennutzungsplan

  • ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.
  • hat keine rechtlich bindende Bedeutung.

Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wie jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll.

Nutzungsmöglichkeiten sind

  • Wohnen,
  • Gewerbe,
  • Verkehr,
  • Infrastruktur,
  • Erholung oder
  • Natur und Umwelt.

Neue oder jüngst geänderte Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf, diesen bei der Kommune einsehen zu können.

Der Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:

  • Angabe der Planungsziele,
  • verschiedenen Karten zur
  • Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt,
  • Legende zu den Karten sowie
  • Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Verfahrensablauf

Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

Möchten Sie die Flächennutzungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine Bearbeitungsdauer, insofern der Flächennutzungsplan bereits online verfügbar ist.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

Keine

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Kurztext

  • Flächennutzungsplan Bereitstellung
  • Flächennutzungsplan muss für jeden zur Einsicht bereitzuhalten sein
  • geänderte und neue Flächennutzungspläne werden im Internet bereitgestellt
  • Flächennutzungsplan
    • ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan
    • hat keine rechtlich bindende Bedeutung
  • im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt, also wie jeder, Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll
  • Nutzungsmöglichkeiten sind
    • Wohnen,
    • Gewerbe,
    • Verkehr,
    • Infrastruktur,
    • Erholung oder
    • Natur und Umwelt
  • Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:
    • Angabe der Planungsziele
    • verschiedenen Karten zur
    • Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt
    • Legende zu den Karten
    • Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
  • zuständig: örtlich zuständige Kommune, in der das im Flächennutzungsplan beschriebene Gebiet liegt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden