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Flächennutzungsplan ortsübliche Bekanntmachung

Nordrhein-Westfalen 99012012045000, 99012012045000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012012045000, 99012012045000

Leistungsbezeichnung

Flächennutzungsplan ortsübliche Bekanntmachung

Leistungsbezeichnung II

ortsübliche Bekanntmachung, wenn ein Flächennutzungsplan aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben wird.

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Öffentlichkeit (Synonym), Städtebauliche Entwicklung (Synonym), Beteiligung (Synonym), vorbereitende Bauleitplanung (Synonym), Stadtentwicklung (Synonym), Stadtplanung (Synonym), Flächennutzungsplan (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

ortsübliche Bekanntmachung (045)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Standortsuche (2050200)
  • Standortsuche und Standortwahl (2010600)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.09.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Hier finden Sie Informationen zur ortsüblichen Bekanntmachung eines Flächennutzungsplans.

Volltext

Der Flächennutzungsplan stellt die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen in ihren Grundzügen dar (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen). Der Flächennutzungsplan hat keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern (Ausnahme: Konzentrationszonen, z.B. für Windenergieanlagen), sondern bindet ausschließlich die Gemeinde selbst sowie andere Fachplanungen. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind daher keine Rechtsansprüche herzuleiten, insbesondere etwa der Anspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück oder Entschädigungsansprüche. 

Die Darstellungen des Flächennutzungsplans dienen als Grundlage für Bebauungspläne, die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen zur Nutzung und Bebaubarkeit von Grundstücken enthalten.

Die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Flächennutzungsplans wird von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt. Diese Genehmigung ist ortsüblich bekanntzumachen.

Erforderliche Unterlagen

Ausgefertigte Bekanntmachungsanordnung des (Ober-)Bürgermeisters oder der (Ober-)Bürgermeisterin

Bürgerinnen und Bürger benötigen keine Unterlagen.

Voraussetzungen

keine

Kosten

Die Kosten der ortsüblichen Bekanntmachung des Flächennutzungsplans werden von der jeweiligen Gemeinde getragen. Bürgerinnen und Bürgern entstehen keine Kosten.

Verfahrensablauf

  1. Prüfung des Bürgermeisters, ob der vom Rat beschlossene Flächennutzungsplan ordnungsgemäß zustande gekommen ist
  2. Einholung der Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde
  3. Ausfertigung der ortsüblichen Bekanntmachung
  4. Schriftlich Bestätigung des Bürgermeisters, dass der Wortlaut des papiergebundenen Dokumentes mit den Ratsbeschlüssen übereinstimmt und nach § 2 Absatz 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist
  5. Anordnung der Bekanntmachung durch den Bürgermeister
  6. Bekanntmachung in der durch die Hauptsatzung der Gemeinde festgelegten Bekanntmachungsform

Bearbeitungsdauer

Der Flächennutzungsplan wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung wirksam.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde in ihren Grundzügen gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen).

Die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Flächennutzungsplans wird von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt. Diese Genehmigung ist ortsüblich bekanntzumachen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung soll ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.