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Flächennutzungsplan Aufhebung

Nordrhein-Westfalen 99012012044000, 99012012044000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012012044000, 99012012044000

Leistungsbezeichnung

Flächennutzungsplan Aufhebung

Leistungsbezeichnung II

Aufhebungsverfahren zum Flächennutzungsplan

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Städtebauliche Entwicklung, Beteiligung, Öffentlichkeit, Flächennutzungsplan, vorbereitende Bauleitplanung, Stadtentwicklung, Stadtplanung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Aufhebung (044)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Standortsuche (2050200)
  • Standortsuche und Standortwahl (2010600)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Hier finden Sie Informationen zum Aufhebungsverfahren eines Flächennutzungsplans

Volltext

Der Flächennutzungsplan stellt die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen in ihren Grundzügen dar (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen).

Der Flächennutzungsplan hat keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern (Ausnahme: Konzentrationszonen, z.B. für Windenergieanlagen), sondern bindet ausschließlich die Gemeinde selbst sowie andere Fachplanungen. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind daher keine Rechtsansprüche herzuleiten, insbesondere etwa der Anspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück oder Entschädigungsansprüche. 

Die Darstellungen des Flächennutzungsplans dienen als Grundlage für Bebauungspläne, die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen zur Nutzung und Bebaubarkeit von Grundstücken enthalten.

Wenn in großem Umfang die Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung in einer Gemeinde geändert werden sollen und durch die neue räumliche Zuordnung der verschiedenen Arten der Bodennutzungen beträchtliche Auswirkungen zu erwarten und neu zu bewerten sind, ist durch die Gemeinde der vorhandene Flächennutzungsplan aufzuheben. Die komplette Aufhebung des Flächennutzungsplans wird jedoch äußerst selten praktiziert, weil dadurch die Grundlage für die Entwicklung von Bebauungsplänen nicht mehr vorhanden ist. In der Regel werden Flächennutzungspläne geändert oder ergänzt, wenn es um einige oder mehrere Änderungen in überschaubarem Umfang geht.

Erforderliche Unterlagen

  • Begründung inkl. Angaben nach § 2 a BauGB (Umweltbericht).
  • Bürgerinnen und Bürger benötigen keine Unterlagen.

Voraussetzungen

keine

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  1. Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Flächennutzungsplans
  2. Erarbeitung des Plankonzepts
  3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  5. Überarbeitung des Plankonzepts
  6. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  7. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  8. öffentliche Auslegung
  9. Prüfung der Stellungnahmen
  10. Abwägung, Beschluss
  11. Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde
  12. Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplanaufhebung

Bearbeitungsdauer

3 Monate bis 2 Jahre

Frist

Die aus der ortsüblichen Bekanntmachung zu den einzelnen Verfahrensschritten ersichtlichen Termine der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen sind zu beachten. Für die Genehmigung der Flächennutzungsplanaufhebung durch die Höhere Verwaltungsbehörde besteht eine Frist von drei Monaten.

Weiterführende Informationen

https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde in ihren Grundzügen gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen). Er kann ganz oder in Teilen aufgehoben werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden