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Flächennutzungsplan Ergänzung

Nordrhein-Westfalen 99012012043000, 99012012043000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012012043000, 99012012043000

Leistungsbezeichnung

Flächennutzungsplan Ergänzung

Leistungsbezeichnung II

Ergänzungsverfahren zum Flächennutzungsplan

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

vorbereitende Bauleitplanung (Synonym), Stadtplanung (Synonym), Öffentlichkeit (Synonym), Beteiligung (Synonym), Städtebauliche Entwicklung (Synonym), Flächennutzungsplan (Synonym), Stadtentwicklung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Ergänzung (043)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Standortsuche (2050200)
  • Standortsuche und Standortwahl (2010600)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Hier finden Sie Informationen zum Verfahren einer Ergänzung des Flächennutzungsplans

Volltext

Der Flächennutzungsplan stellt die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen in ihren Grundzügen dar (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen).

Will die Gemeinde in einem Teilbereich oder in mehreren Teilbereichen des Gemeindegebietes Darstellungen zur Art der geplanten Bodennutzung ergänzen, muss sie den bestehenden Flächennutzungsplan ändern.

Der Flächennutzungsplan hat keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern (Ausnahme: Konzentrationszonen, z.B. für Windenergieanlagen), sondern bindet ausschließlich die Gemeinde selbst sowie andere Fachplanungen. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind daher keine Rechtsansprüche herzuleiten, insbesondere etwa der Anspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück oder Entschädigungsansprüche. 

Die Darstellungen des Flächennutzungsplans dienen als Grundlage für Bebauungspläne, die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen zur Nutzung und Bebaubarkeit von Grundstücken enthalten.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  1. Aufstellungsbeschluss zur Ergänzung des Flächennutzungsplans
  2. Erarbeitung des Plankonzepts
  3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  5. Überarbeitung des Plankonzepts
  6. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  7. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  8. öffentliche Auslegung
  9. Prüfung der Stellungnahmen
  10. Abwägung, Beschluss
  11. Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde
  12. Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung

Bearbeitungsdauer

einige Monate bis zwei Jahre

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde in ihren Grundzügen gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen). Er kann in Teilbereichen ergänzt werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden