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Sich bei der Erstellung eines Flächennutzungsplans beteiligen

Nordrhein-Westfalen 99012012042000, 99012012042000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012012042000, 99012012042000

Leistungsbezeichnung

Sich bei der Erstellung eines Flächennutzungsplans beteiligen

Leistungsbezeichnung II

Aufstellungsverfahren zum Flächennutzungsplan und Beteiligung

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Bauplanung (Synonym), Infrastrukturvorhaben (Synonym), Bauprojekt (Synonym), Baugenehmigung (Synonym), Beteiligung (Synonym), Bauleitplan (Synonym), Flächennutzungsplan (Synonym), F-Plan (Synonym), FNP (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Städtebauliche Entwicklung (Synonym), Stadtplanung (Synonym), Großbauprojekt (Synonym), Bauleitplanung (Synonym), Infrastruktur (Synonym), Öffentlichkeit (Synonym), Flächennutzungsplan (Synonym), Stadtentwicklung (Synonym), Behördenbeteiligung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Aufstellung (042)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erschließung und Infrastruktur (2050300)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Klima, Natur und Arten (1170100)
  • Engagement und Beteiligung (1100100)
  • Standortsuche (2050200)
  • Standortsuche und Standortwahl (2010600)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Hier finden Sie Informationen zum Aufstellungsverfahren eines Flächennutzungsplans und der Gelegenheit zur Stellungnahme zu einem Flächennutzungsplan.

Volltext

Der Flächennutzungsplan stellt die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen in ihren Grundzügen dar (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen).

Der Flächennutzungsplan hat keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Bürgern (Ausnahme: Konzentrationszonen, z.B. für Windenergieanlagen), sondern bindet ausschließlich die Gemeinde selbst sowie andere Fachplanungen. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind daher keine Rechtsansprüche herzuleiten, insbesondere etwa der Anspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück oder Entschädigungsansprüche. 

Die Darstellungen des Flächennutzungsplans dienen als Grundlage für Bebauungspläne, die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen zur Nutzung und Bebaubarkeit von Grundstücken enthalten.

Beteiligte (Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit) können sich während des Aufstellungsverfahrens zu einem Flächennutzungsplan zu vorgegebenen Verfahrensschritten (während der Offenlegung und beim Regelverfahren auch zur frühzeitigen Beteiligung) zur Planung äußern.

Erforderliche Unterlagen

  • Flächennutzungsplan und Begründung inkl. Angaben nach § 2 a BauGB (Baugesetzbuch, Umweltbericht).
  • Bürger benötigen keine Unterlagen.
  • optional: Stellungnahme

Voraussetzungen

keine

Kosten

Die Kosten des Flächennutzungsplanverfahrens werden von der jeweiligen Gemeinde getragen. Bürgern entstehen keine Kosten.

Verfahrensablauf

  1. Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan
  2. Erarbeitung des Plankonzepts
  3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  5. Überarbeitung des Plankonzepts
  6. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  7. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  8. öffentliche Auslegung
  9. Prüfung der Stellungnahmen
  10. Abwägung, Beschluss
  11. Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde
  12. Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans

Bearbeitungsdauer

Die Verfahrensdauer hängt ab von der Komplexität der Probleme. In der Regel beträgt Sie mehrere Jahre.

Frist

Anhörungsfrist: 30 Tag(e)
Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit beträgt mindestens 30 Tage. Für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt die Beteiligungsfrist mindestens 30 Tage ab der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme.
Die aus der ortsüblichen Bekanntmachung zu den einzelnen Verfahrensschritten ersichtlichen Termine der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen sind zu beachten. - Beteiligungsfrist: mindestens 1 Monat Für die Genehmigung des Flächennutzungsplans durch die Höhere Verwaltungsbehörde besteht eine Frist von drei Monaten.

Weiterführende Informationen

https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Flächennutzungsplan Aufstellung
  • Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde in ihren Grundzügen gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen).
  • Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen
  • Stellungnahme kann während des Beteiligungszeitraums formlos erfolgen
  • zuständig: planende Gemeinde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein (abhängig von Angebot der planenden Gemeinde)
  • Schriftform erforderlich: Nein (wird jedoch empfohlen)
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein