Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Flächennutzungsplan (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Infrastrukturvorhaben (Synonym), Flächennutzungsplan (Synonym), Stadtplanung (Synonym), Infrastruktur (Synonym), Bauleitplan (Synonym), Liegenschaftskarte (Synonym), Flurstückkarte (Synonym), Bauleitplanung (Synonym), Beteiligung (Synonym), Bauprojekt (Synonym), Städtebauliche Entwicklung (Synonym), F-Plan (Synonym), Öffentlichkeit (Synonym), Flurkarte (Synonym), Baugenehmigung (Synonym), FNP (Synonym), Bebauungsplan (Synonym), Großbauprojekt (Synonym), Stadtentwicklung (Synonym), Bauplanung (Synonym)
- Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
- Bauplanung (2050400)
- Standortsuche (2050200)
- Standortsuche und Standortwahl (2010600)
Fachlich freigegeben am
29.04.2021
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
Hier können Sie eine Auskunft aus dem Flächennutzungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.
Die Öffentlichkeit zu der auch Kinder und Jugendliche gehören kann nach Wirksamwerden des Plans jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Flächennutzungsplan, seiner Begründung und der zusammenfassenden Erklärung erhalten.
Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen.
(Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe Flächennutzungsplan Beteiligungsverfahren).
- Schriftliche Auskünfte und amtliche Auszüge aus dem Flächennutzungsplan erfolgen auf formlosen Antrag
- Evtl. kostenpflichtig, die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren