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Einsicht in einen Bebauungsplan nehmen

Nordrhein-Westfalen 99012011141000, 99012011141000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012011141000, 99012011141000

Leistungsbezeichnung

Einsicht in einen Bebauungsplan nehmen

Leistungsbezeichnung II

Einsicht in einen Bebauungsplan nehmen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

B-Plan (Synonym), Bauplanung Umweltschutz (Synonym), Baugenehmigung (Synonym), Baustelle (Synonym), Immobilien (Synonym), Bauleitplan (Synonym), Immobilienerwerb (Synonym), Bauleitplanung (Synonym), Infrastruktur (Synonym), Grundstück (Synonym), Bauplanung (Synonym), Baugebiet (Synonym), Bauplan (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Hausbau (Synonym), bauen (Synonym), Fertighausbau (Synonym), Planzeichnung (Synonym), Bauplanungsrecht (Synonym), Wohnungsbau (Synonym), Vorhaben- und Erschließungsplan (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Bereitstellung (141)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Standortsuche und Standortwahl (2010600)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Teaser

Sie haben das Recht in einen Bebauungsplan Einsicht zu nehmen. Wenden Sie sich hierfür an die örtlich zuständige Kommune.

Volltext

In einem Bebauungsplan sind die genauen Vorgaben zur Nutzung der Grundstücke festgeschrieben.

Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:

  • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
  • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
  • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

  • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
  • Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
  • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

Neue oder neu geänderte Bebauungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Bebauungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie die Einsicht in den Bebauungsplan bei der zuständigen Stelle beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Verfahrensablauf

Sie können die Inhalte und ergänzende Dokumente von Bebauungsplänen online auf den Webseiten der jeweiligen Landesbehörden oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

Möchten Sie die Bebauungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

Handelt es sich um ältere Bebauungspläne, müssen Sie die Einsicht gegebenenfalls zunächst bei der zuständigen Behörde beantragen.

Bearbeitungsdauer

Keine

Frist

Es gibt keine Fristen.

Weiterführende Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bebauungsplan Bereitstellung
  • Bebauungsplan muss für jeden zur Einsicht bereitzuhalten sein. Änderungen und neu aufgestellte Bebauungspläne werden im Internet bereitgestellt
  • ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:
    • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
    • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
    • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen
  • zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
    • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
    • Begründung z.B. mit Angabe der Entscheidungen und Überlegungen,
    • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt
  • zuständig: örtlich zuständige Kommune, in der das im Bebauungsplan beschriebene Baugebiet liegt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden