Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Bebauungsplan Aufstellung

Nordrhein-Westfalen 99012011042000, 99012011042000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012011042000, 99012011042000

Leistungsbezeichnung

Bebauungsplan Aufstellung

Leistungsbezeichnung II

Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Infrastrukturprojekt (Synonym), Vorhaben- und Erschließungsplan (Synonym), Bauplan (Synonym), Innenbereich (Synonym), Bauplanung Umweltschutz (Synonym), Bauleitplan (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Behördenbeteiligung (Synonym), Städtebauliche Entwicklung (Synonym), Bauleitplan (Synonym), Planzeichnung (Synonym), bauen (Synonym), Baugebiet (Synonym), Bauplan (Synonym), Bauplanung Umweltschutz (Synonym), Bauplanung (Synonym), Bauplanungsrecht (Synonym), Bauplanungsrecht (Synonym), Stadtplanung (Synonym), Großprojekt (Synonym), Bebauungsplan (Synonym), Baugebiet (Synonym), Stadtentwicklung (Synonym), Öffentlichkeitsbeteiligung (Synonym), Bauplanung (Synonym), Außenbereich (Synonym), Infrastruktur (Synonym), Planzeichnung (Synonym), Satzung (Synonym), Beteiligung (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Baugenehmigung (Synonym), Infrastrukturprojekt (Synonym), Öffentlichkeit (Synonym), Vorhaben- und Erschließungsplan (Synonym), Großprojekt (Synonym), Bürgerbeteiligung (Synonym), Bauleitplanung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Aufstellung (042)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erschließung und Infrastruktur (2050300)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauplanung (2050400)
  • Engagement und Beteiligung (1100100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans beteiligen. Näheres dazu erfahren Sie hier.

Volltext

Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,

  • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
  • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
  • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

  • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
  • Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
  • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

Als Bürger oder Unternehmen haben Sie das Recht, sich an

  • der Neuerstellung oder Änderung eines Bebauungsplans oder
  • eines Bauleitplans zu beteiligen.

Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.

Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Kostenfrei

Verfahrensablauf

Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung beteiligen. Beteiligen können Sie sich wie folgt:  

  • Möglichkeit der Äußerung für Bürger, Interessenverbände und Unternehmen oder
  • Möglichkeit der Stellungnahme für Behörden und Träger öffentlicher Belange

Ihre Äußerungen oder Stellungnahme zum Bebauungsplan können Sie in folgender Weise vorbringen:

  • online,
  • per Post,
  • mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder
  • mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung

Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Anhörungsfrist: 30 Tag(e)
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist): Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit beträgt mindestens 30 Tage. Für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt die Beteiligungsfrist mindestens 30 Tage ab der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme.

Weiterführende Informationen

Allgemeine Informationen zur städtebaulichen Satzungen URL: https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung/informationen-zur-bauleitplanung/staedtebauliche-satzungen Portal Beteiligung.NRW URL: https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite Allgemeine Informationen zur Bauleitplanung URL: https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung/informationen-zur-bauleitplanung

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bebauungsplan Aufstellung
  • Öffentlichkeit, also Bürger und Unternehmen, können sich zu laufenden Bebauungsplanverfahren äußern und dazu Stellung nehmen; in Form von Einwendungen
  • Beteiligung kann persönlich, online, schriftlich oder per Mail erfolgen
  • Behörden und Träger öffentlicher Belange werden bei Betroffenheit von der zuständigen Behörde aufgefordert, zu laufenden Bebauungsplanverfahren Stellung zu nehmen
  • Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange können online oder per Post eingereicht werden
  • ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:
    • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
    • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
    • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen
  • zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
    • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen.
    • Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
    • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt
  • zuständig: örtlich zuständige Kommune, in der das im Bebauungsplan beschriebene Baugebiet liegt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein (abhängig von Angebot der planenden Gemeinde)
  • Schriftform erforderlich: Nein (wird jedoch empfohlen)
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Ursprungsportal