Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Baugenehmigung Statusabfrage

Nordrhein-Westfalen 99012008015000, 99012008015000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012008015000, 99012008015000

Leistungsbezeichnung

Baugenehmigung Statusabfrage

Leistungsbezeichnung II

Baugenehmigung Sachstand abfragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

eBG (Synonym), Baugenehmigung Statusabfrage (Synonym), Statusabfrage (Synonym), Sachstand abfragen (Synonym), Bauantrag (Synonym), Sachstandsauskunft (Synonym), Baugenehmigungsverfahren (Synonym), elektronische Sachstandsauskunft (Synonym), Elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahren (Synonym), Baugenehmigung (Synonym), Auskunft Baugenehmigungsverfahren (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Statusabfrage (015)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.02.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten wissen, wie weit Ihre Anträge im Baugenehmigungsverfahren bereits bearbeitet wurden? Dies können Sie mit einer Statusabfrage erfahren. Näheres dazu erfahren Sie hier.

Volltext

Sie haben die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand Ihrer Anträge in Baugenehmigungsverfahren über das Auskunftsmodul des Elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahrens (eBG) online abzufragen. Im Online-Verfahren können Sie sich unabhängig von den Sprechzeiten der Behörde erkundigen.

Sie erhalten hierüber nur Auskünfte zu Ihren eigenen Verfahren.

Die elektronische Sachstandsauskunft ist für Anträge in folgenden Verfahren möglich:

Baugenehmigungsverfahren

vereinfachte Baugenehmigungsverfahren

Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung

Nachträge zu Baugenehmigungen

Verlängerungen von Baugenehmigungen

Baulastenverfahren

Mängelanzeigen

Brandschutzprüfungen

Bürgeranfragen

Erforderliche Unterlagen

  • Zugangsdaten

Sie erhalten diese von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag.

Voraussetzungen

  • Ihre zuständige Baubehörde bietet die Möglichkeit, das Baugenehmigungsverfahren online abzuwickeln.
  • Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.
  • Sie haben mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft erhalten.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Eine Statusabfrage informiert über den Stand der Bearbeitung der Anträge im Baugenehmigungsverfahren
  • Sie gibt nur Auskünfte zum eigenen Verfahren
  • Voraussetzung ist die Bestätigung des Bauantrags und der Erhalt der Zugangsdaten 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden