Baugenehmigung Statusabfrage
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sie haben die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand Ihrer Anträge in Baugenehmigungsverfahren über das Auskunftsmodul des Elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahrens (eBG) online abzufragen. Im Online-Verfahren können Sie sich unabhängig von den Sprechzeiten der Behörde erkundigen.
Sie erhalten hierüber nur Auskünfte zu Ihren eigenen Verfahren.
Die elektronische Sachstandsauskunft ist für Anträge in folgenden Verfahren möglich:
Baugenehmigungsverfahren
vereinfachte Baugenehmigungsverfahren
Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung
Nachträge zu Baugenehmigungen
Verlängerungen von Baugenehmigungen
Baulastenverfahren
Mängelanzeigen
Brandschutzprüfungen
Bürgeranfragen
- Zugangsdaten
Sie erhalten diese von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag.
- Ihre zuständige Baubehörde bietet die Möglichkeit, das Baugenehmigungsverfahren online abzuwickeln.
- Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.
- Sie haben mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft erhalten.
- Eine Statusabfrage informiert über den Stand der Bearbeitung der Anträge im Baugenehmigungsverfahren
- Sie gibt nur Auskünfte zum eigenen Verfahren
- Voraussetzung ist die Bestätigung des Bauantrags und der Erhalt der Zugangsdaten