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Niederlassungserlaubnis Erteilung für besonders hochqualifizierte Fachkraft

Nordrhein-Westfalen 99010003001001, 99010003001001 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010003001001, 99010003001001

Leistungsbezeichnung

Niederlassungserlaubnis Erteilung für besonders hochqualifizierte Fachkraft

Leistungsbezeichnung II

Niederlassungserlaubnis für beruflich hochqualifizierte Ausländer beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Hoch qualifizierte Fachkraft (Synonym), Privilegierung (Synonym), Wissenschaftliche Mitarbeiter (Synonym), Hochschulabschluss (Synonym), Studienabschluss (Synonym), Aufenthaltserlaubnis (Synonym), Aufenthaltstitel (Synonym), Integration in deutsche Lebensverhältnisse (Synonym), Lehrpersonal (Synonym), Erwerbstätigkeit (Synonym), Entfristung (Synonym), Hochqualifizierte (Synonym), Ausnahmeregelung (Synonym), Unbefristetes Aufenthaltsrecht (Synonym), unbefristeter Aufenthaltstitel (Synonym), Niederlassungserlaubnis Erteilung für Hochqualifizierte (Synonym), Universitätsabschluss (Synonym), Wissenschaftler (Synonym), Visum (Synonym), Freizügigkeitsrecht (Synonym), Antrag auf Aufenthaltstitel (Synonym), Unbefristeter Aufenthalt in Deutschland (Synonym), Akademiker (Synonym), Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (Synonym), Wissenschaftliche Tätigkeit (Synonym), Arbeitsmarktzugang (Synonym), Arbeitserlaubnis (Synonym), unbefristeter Aufenthaltstitel (Synonym), Akademische Berufstätigkeit (Synonym), Arbeitnehmerfreizügigkeit (Synonym), Niederlassungserlaubnis (Synonym), Mehrjährige Berufserfahrung (Synonym), wissenschaftliches Personal (Synonym), Hochqualifizierte (Synonym), Akademische Ausbildung (Synonym), Blaue Karte EU (Synonym), unbefristete Niederlassungserlaubnis (Synonym), Hochschulabsolvent (Synonym), Einwanderung (Synonym), Wirtschaft (Synonym), Forschung (Synonym), Daueraufenthaltsrecht (Synonym), Kein Mindestaufenthalt (Synonym), Besondere wissenschaftliche Qualifikation (Synonym), Spitzenkräfte (Synonym), Aufenthaltserlaubnis verlängern (Synonym), Herausgehobene Funktion (Synonym), Wissenschaftler mit besonderen Fachkenntnissen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Aufenthaltstitel (010)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

für hoch qualifizierte Fachkräfte

SDG Informationsbereiche

  • Anforderungen in Bezug auf Aufenthaltskarten für Unionsbürger und ihre Familienmitglieder, einschließlich Familienmitglieder, die keine Unionsbürger sind

Lagen Portalverbund

  • Einwanderung (1080100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.01.2021

Fachlich freigegeben durch

Landesredaktion

Teaser

Wenn Sie in Ihrem Beruf hochqualifiziert sind oder Absolventin/ Absolvent einer staatlichen Hochschule, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Volltext

Als beruflich hochqualifizierter ausländischer Staatsangehöriger können Sie in besonderen Fällen gleich im Anschluss an das Visum eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

Sie können eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Sie Absolventin oder Absolvent einer

  • staatlichen deutschen Hochschule,
  • staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder einer
  • vergleichbaren deutschen Ausbildungseinrichtung sind.

Ein Recht auf Familiennachzug haben

  • Ihre minderjährigen Kinder,
  • Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau sowie
  • Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin.

Sie dürfen auch erwerbstätig sein.

Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Gleiches gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.

Für Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien gelten noch Übergangsregelungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit. Sie müssen vor der Aufnahme einer Beschäftigung eine Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Agentur für Arbeit einholen.

Integrationskurs: Ein Teilnahmeanspruch am Integrationskurs besteht bei Hochqualifizierten nicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
  • Nachweis der beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikation
  • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
  • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
  • Nachweis, dass Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist
  • Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
  • Nachweis, dass Sie seit 2 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
  • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
  • Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:

  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
  • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie gehören zu folgenden Personengruppen:
    • Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen
    • Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion
  • Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
  • Sie haben 24 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
  • Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
  • Sie besitzen seit 2 Jahren einen der folgenden Aufenthaltstitel:
    • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung
    • Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
    • Blaue Karte EU
    • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
  • Sie haben einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz.

Kosten

EUR 147

Verfahrensablauf

Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.

Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Einführung des Elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)". http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/eAufenthaltstitel/e-aufenthaltstitel-node.html

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird.

Kurztext

  • Für hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige gibt es in besonderen Fällen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis
  • Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen nachgewiesen werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

Formulare

nicht vorhanden