Daueraufenthalt-EU Erlaubnis
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Begriffe im Kontext
Genehmigung (Synonym), Anerkennung des Daueraufenthalts (Synonym), Reiseausweise für Staatenlose (Synonym), Ausreisepflicht (Synonym), Abschiebung (Synonym), Daueraufenthalt-EG Erlaubnis (Synonym), aufenthaltsbeendende Maßnahme (Synonym), Niederlassungserlaubnis (Synonym), Integrationskurse für Ausländer (Synonym), Ausländerabteilung (Synonym), Durchsetzung der Ausreisepflicht (Synonym), Unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Synonym), Fiktionsbescheinigungen (Synonym), vorläufige Aufenthaltserlaubnis (Synonym), Erlaubnis zum Daueraufenthalt (Synonym), Fiktionsbescheinigung (Synonym), Aufenthaltserlaubnis (Synonym), Fiktionsbescheinigungen (Synonym), Familienzusammenführung (Synonym), Aufenthaltsbeendigung (Synonym), Fiktionsbescheinigung (Synonym), Ausländeramt (Synonym), Reiseausweise für Ausländer (Synonym), vorläufige Aufenthaltserlaubnis (Synonym), Aufenthaltsbeendigung (Synonym), unbefristeter Aufenthaltstitel (Synonym), vorläufige Aufenthaltsbescheinigung (Synonym), Ausländerbehörde (Synonym), Daueraufenthalt (Synonym), unbefristeter Aufenthaltstitel (Synonym), Aufenthaltstitel (Synonym), Aufenthaltsgenehmigung (Synonym), Einreisesperre (Synonym), Familienzusammenführung (Synonym), Duldung (Synonym), Integrationskurse für Ausländer (Synonym), Daueraufenthalt in Deutschland (Synonym), Ausreisepflicht (Synonym), Daueraufenthalt-EG (Synonym), Ausländerabteilung (Synonym), Asyl (Synonym), Migration (Synonym), Freizügigkeit (Synonym), Reiseausweise für Flüchtlinge (Synonym), vorläufige Aufenthaltsbescheinigung (Synonym), aufenthaltsbeendende Maßnahme (Synonym), Aufenthaltsgesetz (Synonym), Reiseausweise für Ausländer (Synonym), Sprachkurs für Ausländer (Synonym)
- Anforderungen in Bezug auf Aufenthaltskarten für Unionsbürger und ihre Familienmitglieder, einschließlich Familienmitglieder, die keine Unionsbürger sind
Fachlich freigegeben am
18.01.2021
Fachlich freigegeben durch
Landesredaktion
Sie möchten unbefristet in Deutschland leben? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auf Antrag als ausländische Staatsangehörige/ausländischer Staatsangehöriger eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erhalten. Damit dürfen Sie sich innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen.
Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG dürfen sich ausländische Staatsangehörige innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen. Sie ist der Niederlassungserlaubnis in vielen Punkten gleichgestellt und ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich auf Antrag eine so genannte Erlaubnis zum Daueraufenthalt in Deutschland ausstellen lassen.
Zuständig ist dafür die Ausländerbehörde in Ihrem Wohnort.
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis, dass Sie seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum für Sie und Ihre Familie
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
- ein aktuelles Lichtbild (Biometriefoto gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH)
- Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
- Sie leben seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland.
- Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen, denen Sie Unterhalt leisten, ist durch regelmäßige Einkünfte gesichert.
- Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder haben einen unbefristeten Krankenversicherungsschutz.
- Sie haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt.
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse sowie über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ein Daueraufenthalt in der EU ist für ausländische Staatsangehörige unter bestimmten Voraussetzungen möglich
- Der Daueraufenthalt-EG ist unbefristet
- Die Erlaubnis über den Daueraufenthalt-EG muss beantragt werden