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Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Abbestellung eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen

Nordrhein-Westfalen 99009045261000, 99009045261000 Typ 2, Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99009045261000, 99009045261000

Leistungsbezeichnung

Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Abbestellung eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen

Leistungsbezeichnung II

Die Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Abbestellung eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 2, Typ 3

Begriffe im Kontext

SSB (Synonym), Änderung Aufgaben (Synonym), SSB (Synonym), Änderung Befugnisse (Synonym), Änderung Aufgaben (Synonym), Strahlenschutzbeauftragter (Synonym), Strahlenschutzbeauftragte (Synonym), Bestellung (Synonym), Abbestellung (Synonym), Änderung Befugnisse (Synonym), Strahlenschutzbeauftragter (Synonym), Mitteilung (Synonym), Strahlenschutz (Synonym), Abbestellung (Synonym), Ausscheiden (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Atomare Angelegenheiten (009)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen (2030800)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

§70 Absatz 4 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

Teaser

Wenn Sie Strahlenschutzverantwortlicher sind, haben Sie die Behörde über die Bestellung und Abbestellung von Strahlenschutzbeauftragten zu informieren. Gleiches gilt, wenn sich der Aufgabenbereich oder die Befugnisse des bestellten Strahlenschutzbeauftragten ändern.

Volltext

Wenn Sie als Strahlenschutzverantwortlicher einen Strahlenschutzbeauftragten bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde umgehend mitteilen.

Der Mitteilung sind Nachweise über die erforderliche Fachkunde des bestellten Strahlenschutzbeauftragten beizufügen. In der Mitteilung sind zudem auch die Aufgaben und Befugnisse der/des Strahlenschutzbeauftragten sowie die Angaben zum innerbetrieblichen Entscheidungsbereich anzugeben.

Scheidet der bestellte Strahlenschutzbeauftragte aus und bestellen Sie einen neue Strahlenschutzbeauftragten, müssen Sie ebenfalls die zuständige Behörde hierüber informieren. 

Bei Änderung von Aufgaben oder Befugnissen des bestellten Strahlenschutzbeauftragten, müssen Sie ebenfalls die zuständige Behörde informieren. 

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der aktuellen Fachkunde im Strahlenschutz nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
  • Gegebenenfalls Nachweis über Tätigkeiten im Rahmen weiterer Genehmigungen bei diesem oder weiteren Betreibern mit Angabe des Betreibers und in welchem Umfang.
  • Bei Ärzten: Nachweis der Approbation

Voraussetzungen

  • Es liegen keine Tatsachen vor, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der zum Strahlenschutzbeauftragten bestellten und mitgeteilten Person ergeben.
  • Vorliegen der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz
  • Bei Ärzten: Approbation

Kosten

Gebühr: Im Mitteilungsverfahren findet keine Zahlung statt. Die Zahlung erfolgt durch den Mitteilenden, erst nach Erhalt der Bestätigung samt Gebührenbescheid, per Überweisung.

Verfahrensablauf

  • Mithilfe des online zur Verfügung stehenden Formulars teilen Sie der Behörde die Bestellung oder Abbestellung eines Strahlenschutzbeauftragten mit. Ihrem Betriebs- oder Personalrat übermitteln Sie die Kopie Ihrer Mitteilung.
  • Die Behörde prüft Ihre Angaben und die Voraussetzungen. Gegebenenfalls wird Ihre Mitteilung bestätigt, in jedem Fall wird Ihnen die Verwaltungsgebühr mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)
Wenn die Behörde mehrfach Unterlagen nachfordern muss, kann sich das Verfahren verlängern.
2 bis 4 Wochen (Wenn mehrfach Unterlagen nachgefordert werden müssen, kann das Verfahren sich verlängern.)

Frist

Die Mitteilung ist unverzüglich bei der Behörde abzugeben.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gebührenbescheid:

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Mitteilung über Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Befugnisse oder Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten Entgegennahme
  • Informationen über
    • Beschreibung der Aufgaben, des innerbetrieblichen Entscheidungsbereiches und der Befugnisse (z.B. Weisungsbefugnis, Handlungsbefugnis, etc.)
    • Angaben zu den Röntgeneinrichtungen bzw. den radioaktiven Stoffen, mit denen der Strahlenschutzbeauftragte umgehen wird
  • Zuständig: Dezernate 55 der jeweiligen Bezirksregierung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Ja