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Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren

Nordrhein-Westfalen 99008004180000, 99008004180000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008004180000, 99008004180000

Leistungsbezeichnung

Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren

Leistungsbezeichnung II

Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

neu (Synonym), Erstbenutzung (Synonym), Chip (Synonym), Starten (Synonym), elektronisch (Synonym), Neuer PA (Synonym), Aktivierung (Synonym), Ausweis-Chip (Synonym), Ausweis (Synonym), Anschaltung (Synonym), ePA (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), nPA (Synonym), aktivieren (Synonym), Start (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Einschaltung (Synonym), Elektronisch (Synonym), Ausweischip (Synonym), Pass (Synonym), Personaldokument (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), einschalten (Synonym), Online-Ausweisfunktion (Synonym), Anschalten (Synonym), Perso (Synonym), PA (Synonym), Personalausweis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Aktivierung (180)

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Teaser

Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises aktivieren? Dies können Sie online mit Hilfe Ihrer Informationen aus dem PIN-Brief oder bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen.

Volltext

Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Bei Bürgerinnen und Bürgern, die bei der Beantragung 16 Jahre oder älter waren, ist dieser Chip seit 2017 standardmäßig aktiviert.

Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie 16 Jahre und älter sind, können Sie den Online-Ausweis selbst aktivieren. Die dafür erforderliche PIN und alle Informationen dazu erhalten Sie per Post in Ihrem sogenannten "PIN-Brief". Später können Sie die PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzen. Dies können Sie beim Abholen des Ausweises erledigen sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp.

Wenn die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie diese in Ihrem zuständigen Bürgeramt“ aktivieren lassen. Ein Zurücksetzen Ihres PIN ist ebenfalls bei Ihrem zuständigen Bürgeramt möglich.

Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie zum Beispiel:

  • BAföG online beantragen,
  • Ihre SIM-Karte online aktivieren,
  • Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung rund um Ihr Versicherungskonto nutzen und 
  • die Identifizierung mit PostIdent über die PostIdent-App vornehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • AusweisApp und NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät
  • selbstgewählte, sechsstellige PIN

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweisdokuments mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:

  • Nach Beantragung eines neuen Personalausweises erhalten Sie den sogenannten "PIN-Brief" per Post.
    • Folgen Sie den Anweisungen im Brief zum Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN für den Online-Ausweis. Das Setzen der PIN ist in Ihrem Bürgeramt direkt bei der Abholung des Ausweises sowie jederzeit über Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp, möglich.

Wenn Sie nachträglich Ihre PIN zurücksetzen oder neu beantragen möchten, dann können Sie eine neue PIN kostenfrei bei Ihrem zuständigen Bürgeramt setzen lassen.

Bearbeitungsdauer

Wenn die PIN vorliegt, dauert die Bearbeitung ca. 5 Minuten..

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung 
  • Online-Ausweisen ist durch Chip in Ausweiskarte möglich 
  • Bürgerinnen und Bürger können digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online erledigen
  • Chip ist in allen Personalausweisen vorhanden 
  • Online-Ausweisen ist mit jedem Personalausweis möglich, wenn der Online-Ausweis aktiviert ist
  • seit Juli 2017 ist der Online-Ausweis standardmäßig in neu ausgestellten Ausweisen aktiviert
  • einsatzbereit wird der Online-Ausweis durch Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN, das erfolgt durch Ausweisinhaberin oder Ausweisinhaber selbst 
  • Aktivierung bei vor Juli 2017 ausgestellten Ausweisen notwendig, sofern nicht bei Abholung oder später erfolgt
  • Aktivierung nicht möglich, wenn die Person unter 16 Jahre alt ist
  • Online-Ausweis kann bei dem zuständigen Bürgeramt aktiviert werden
  • zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden