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elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren

Nordrhein-Westfalen 99008004109000, 99008004109000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008004109000, 99008004109000

Leistungsbezeichnung

elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

PA-Daten (Synonym), Pass (Synonym), Online-Ausweisfunktion (Synonym), Ausweisdaten (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), Ausweischip (Synonym), Personalausweis (Synonym), ePA (Synonym), Chip (Synonym), informieren (Synonym), anschauen (Synonym), Elektronisch (Synonym), PA (Synonym), nPA (Synonym), auflisten (Synonym), Informationen (Synonym), Neuer PA (Synonym), Info (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Einsicht (Synonym), Information (Synonym), Ausweis (Synonym), Personaldokument (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), aufzählen (Synonym), Ausweis-Chip (Synonym), sichten (Synonym), Infos (Synonym), Perso (Synonym), Daten (Synonym), neu (Synonym), Personalausweisdaten (Synonym), Listen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Einsicht gewähren (109)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.01.2015

Fachlich freigegeben durch

BMI, IT I 4

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen.

Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen.

Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden