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Geräte-Altbatterien bei Rücknahmestellen abgeben

Nordrhein-Westfalen 99001026222000, 99001026222000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001026222000, 99001026222000

Leistungsbezeichnung

Geräte-Altbatterien bei Rücknahmestellen abgeben

Leistungsbezeichnung II

Geräte-Altbatterien bei Rücknahmestellen abgeben

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Wertstoff (Synonym), Schadstoffsammlung (Synonym), Sonderabfall (Synonym), Müll (Synonym), Schadstoffe (Synonym), Gefährliche Abfälle (Synonym), Sondermüll (Synonym), gefährlicher Abfall (Synonym), Problemabfall (Synonym), Abfall (Synonym), Schadstoffsammelstelle (Synonym), Sonderabfälle (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Rücknahme (222)

SDG Informationsbereiche

  • Recycling und Abfallentsorgung

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie können Geräte-Altbatterien kostenlos im Einzelhandel oder bei freiwilligen Rücknahmestellen zurückgeben.

Volltext

Unter Batterien versteht man nicht (oder nur sehr begrenzt) wiederaufladbare Speicher für elektrische Energie. Man bezeichnet diese auch als Primärzellen. Das Batteriegesetz klassifiziert Batterien nach ihrem Einsatzgebiet. Man unterscheidet zwischen Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien.

Unter Akkumulatoren versteht man wiederaufladbare Speicherelemente, auch Sekundärzellen genannt. Auch mehrere zusammengeschaltete Sekundärzellen werden als Batterie bezeichnet. Hauptbestandteil von Batterien sind zumeist Metalle. Durch deren Rückgewinnung wird ein Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet. Batterien enthalten aber auch gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe. Aus diesem Grund ist die Entsorgung über die Restabfälle untersagt.

Die Rücknahme von Geräte-Altbatterien ist hauptsächlich die Aufgabe der Vertreiber von Batterien (des Handels).

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie können dem Vertreiber die Geräte-Altbatterien, die er als Neubatterien sowohl ständig als auch nur zeitweise im Sortiment führt oder geführt hat, unentgeltlich zurückgeben. Die Rücknahmepflicht beschränkt sich dabei auf haushaltsübliche Mengen.

Kosten

  • kostenlos

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Die Hersteller von Gerätebatterien werden mit der Einrichtung von Batterierücknahmesystemen ihrer Produktverantwortung gerecht und sorgen für die Sammlung, Verwertung oder umweltgerechte Beseitigung der Geräte-Altbatterien. Ein Verzeichnis der derzeit genehmigten Rücknahmesysteme findet sich auf den Seiten der "stiftung elektro-altgeräte register (ear)"

Die Rücknahmesysteme bedienen sich in der Regel Drittbeauftragter, das heißt Logistik- oder Entsorgungsunternehmen, die für sie Batterien zurücknehmen und die Verwertungspflichten erfüllen.

Hinweise

Viele öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bieten die Entsorgung der Geräte-Altbatterien auch über Wertstoffhöfe oder Schadstoffmobile an.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Geräte-Altbatterie Rücknahme über Rücknahmestellen
  • Jeder Vertreiber ist verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe des Handelsgeschäfts unentgeltlich zurückzunehmen.
  • Zuständig: Vertreiber der Batterien
    •  Zusätzliche Entsorgungsangebote werden durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bereitgestellt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Rücknahme von Geräte-Altbatterien ist hauptsächlich die Aufgabe der Vertreiber von Batterien (des Handels).

Formulare

nicht vorhanden