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Geräte-Altbatterien beim Entsorgungsträger abgeben

Nordrhein-Westfalen 99001026004000, 99001026004000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001026004000, 99001026004000

Leistungsbezeichnung

Geräte-Altbatterien beim Entsorgungsträger abgeben

Leistungsbezeichnung II

Geräte-Altbatterien beim Entsorgungsträger abgeben

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Problemabfall (Synonym), Gefährliche Abfälle (Synonym), Müll (Synonym), Sonderabfälle (Synonym), Schadstoffmobil (Synonym), Wertstoff (Synonym), Sondermüll (Synonym), Schadstoffsammlung (Synonym), Schadstoffe (Synonym), gefährlicher Abfall (Synonym), Wertstoffhof (Synonym), Sonderabfall (Synonym), Schadstoffsammelstelle (Synonym), Abfall (Synonym), Gefährliche Stoffe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Entsorgung (004)

SDG Informationsbereiche

  • Recycling und Abfallentsorgung

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können Geräte-Altbatterien kostenlos in den jeweiligen Sammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

Volltext

Unter Batterien versteht man nicht (oder nur sehr begrenzt) wiederaufladbare Speicher für elektrische Energie. Man bezeichnet diese auch als Primärzellen. Das Batteriegesetz klassifiziert Batterien nach ihrem Einsatzgebiet. Man unterscheidet zwischen Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien.

Unter Akkumulatoren versteht man wiederaufladbare Speicherelemente, auch Sekundärzellen genannt. Auch mehrere zusammengeschaltete Sekundärzellen werden als Batterie bezeichnet. Hauptbestandteil von Batterien sind zumeist Metalle. Durch deren Rückgewinnung wird ein Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet. Batterien enthalten aber auch gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe. Aus diesem Grund ist die Entsorgung über die Restabfälle untersagt.

Die Rücknahme von Geräte-Altbatterien ist hauptsächlich die Aufgabe der Vertreiber von Batterien (des Handels). Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bieten zudem die Entsorgung der Geräte-Altbatterien als gefährliche Abfälle über Sammelstellen / Schadstoffmobile und Wertstoffhöfe an.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

  • kostenlos

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Geräte-Altbatterie Entsorgung über öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  • Jeder Vertreiber ist verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe des Handelsgeschäfts unentgeltlich zurückzunehmen.
  • Zusätzliche Entsorgungsangebote werden durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bereitgestellt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Rücknahme von Geräte-Altbatterien ist hauptsächlich die Aufgabe der Vertreiber von Batterien (des Handels). Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bieten zudem die Entsorgung der Geräte-Altbatterien als gefährliche Abfälle über Sammelstellen / Schadstoffmobile und Wertstoffhöfe an.

Formulare

nicht vorhanden