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Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (UBG), Anerkennung

Hessen 99050083016000, 99050083016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050083016000, 99050083016000

Leistungsbezeichnung

Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (UBG), Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (Synonym), UBG (Synonym), Kapitalbeteiligungsgesellschaft (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Gesellschaften, die ihre Geschäfte unter Beachtung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) betreiben, können sich als UBG anerkennen lassen. Unternehmensgegenstand muss der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Wagniskapitalbeteiligungen sein.

Erforderliche Unterlagen

Einem schriftlichen Antrag sind in Urschrift oder als öffentlich beglaubigte Abschriften beizufügen:

  • die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag in der neuesten Fassung
  • die Urkunden über die Bestellung des Vorstands, der Geschäftsführer oder Komplementäre und die Urkunden über die Bestellung des Aufsichtsrates
  • bei einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, die in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien betrieben werden soll und bei der ein Komplementär eine juristische Person ist, zusätzlich eine Urkunde über die Bestellung der geschäftsführenden Organe der juristischen Person
  • ein Handelsregisterauszug nach neuestem Stand oder
  • eine Bestätigung des Registergerichts, dass die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister nur noch von der Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft abhängt.

Die Anerkennungsvoraussetzungen sind in § 16 UBGG geregelt.
 

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Anerkennungsgebühr wird nach dem zeitlichen Aufwand für die Behörde und dem wirtschaftlichen Vorteil für die Gesellschaft in einem Rahmen von 650,00 Euro - 3.200,00 Euro festgelegt.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden