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Biologische Arbeitsstoffe, Gefährdungsbeurteilung/Risikoermittlung

Hessen 99006050001000, 99006050001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006050001000, 99006050001000

Leistungsbezeichnung

Biologische Arbeitsstoffe, Gefährdungsbeurteilung/Risikoermittlung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Gesundheitsschutz (Synonym), GVO (Synonym), Mikroorganismen (Synonym), Hygieneplan (Synonym), Endoparasiten (Synonym), Arbeitssicherheit (Synonym), Biostoffverordnung (Synonym), Gefährdungsbeurteilung (Synonym), Vorsorgeuntersuchungen (Synonym), Zellkulturen (Synonym), biologische Arbeitsstoffe (Synonym), Viren (Synonym), Toxizität (Synonym), Risikoermittlung (Synonym), Pilze (Synonym), Schutzmaßnahmen (Synonym), Bakterien (Synonym), Arbeitsschutz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Arbeitsschutz (006)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Arbeitssicherheit (2030500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.10.2016

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Unter biologischen Arbeitsstoffen werden Mikroorganismen wie z.B. Bakterien, Viren, Parasiten und Zellkulturen verstanden. Der Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen kann zu Infektionen, Allergien oder Atemwegserkrankungen führen.

Daher gelten branchenübergreifend Arbeitgeberpflichten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zum Schutz von Beschäftigten.
Sowohl in offenkundigen Anwendungen (z.B. Labor, Pharmaindustrie, Biotechnologie) als auch in Fällen, die auf den ersten Blick nicht offensichtlich sind, ist dies von Bedeutung.

Beispiele dafür sind Umgang mit:

  • Menschen (Kindertagesstätten, Gesundheitswesen und Pflegedienste)
  • Tieren, Pflanzen und deren Produkten
  • Abfällen, Abwässern oder Materialien, die biologische Arbeitsstoffe freisetzen.

Erforderliche Unterlagen

Anzeigeformular für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium; zum Download werden diese außerdem angeboten auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An das zuständige Regierungspräsidium.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden