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Messgeräte (Marktüberwachung)

Hessen 99037002073000, 99037002073000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99037002073000, 99037002073000

Leistungsbezeichnung

Messgeräte (Marktüberwachung)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Eichung (Synonym), Messwesen (Synonym), Eichdirektion (Synonym), Eichamt (Synonym), Messtechnik (Synonym), Eichwesen (Synonym), Eichen (Synonym), Marktüberwachung (Synonym), Messgeräte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Eichrecht (037)

Verrichtungskennung

Eichung (073)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)
  • Verbraucherschutz (2140100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Hessische Eichdirektion überwacht, dass Messgeräte durch die Hersteller korrekt in Verkehr gebracht werden insbesondere, ob sie korrekt messen. Dies betrifft in den Haushalten beispielsweise Strom-, Gas- und Wasserzähler, aber auch Waagen in Supermärkten, Zapfsäulen von Tankstellen, Abgasmessgeräte und vieles mehr.

Wird festgestellt, dass ein Messgerät von Anfang an nicht richtig misst, darf es nicht weiter hergestellt oder importiert werden. Auch der Rückruf von Messgeräten kann notwendig sein. Ggf. wird Hersteller oder Importeur zusätzlich ein Bußgeld auferlegt.

Mit dem Nachweis, dass ein Messgerät nicht korrekt misst, kann z.B. eine Verbrauchsabrechnung gegenüber dem Wasserversorger angefochten werden.
 

Erforderliche Unterlagen

Bei Verdacht auf fehlerhafte Messgeräte in Haushalten wird Name und Adresse des Besitzers (in der Regel der Energieversorger), Hersteller, Typ und Seriennummer des Geräts benötigt sowie Name und Adresse dessen, bei dem das Gerät eingebaut ist. Verdacht auf fehlerhafte Messgeräte bei 3  (z.B. Tankstellen) werden entsprechend gemeldet.

Hinweis: Anträge auf Eichungen erfolgen durch den Besitzer des Messgeräts per Fax, Telefonisch oder über die Webseite der Hessischen Eichdirektion. Hierzu siehe Eichungen. 

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Haben Verwender den Verdacht, dass ein Messgerät nicht korrekt misst, kann ein Antrag auf Befundprüfung gestellt werden. Die Gebühren richten sich nach Art des Messgeräts und ggf. Aufwand und können der Eichkostenverordnung entnommen werden.

Die Checkliste Elektrizitätszähler und Stromrechnung sollte vorher beachtet werden.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Behördlicherseits keine Fristen; es sollte aber darauf geachtet werden, dass bei Problemen mit Abrechnungen von Versorgungsunternehmen die Einspruchsfristen eingehalten werden
 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Zusätzlich zu den amtlichen Gebühren für die Befundprüfungen fallen jeweils noch – z.T. erhebliche – Kosten für den Ausbau und Transport des alten Zählers sowie Einbau des neuen Zählers an. Diese sind wie die Prüfkosten zu tragen, falls der Zähler keinen Defekt aufweist.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die Hessische Eichdirektion. Ggf. wird auf die Außenstellen in Fulda, Gießen, Kassel, Maintal, Wiesbaden verwiesen werden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden