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Abfallwirtschaft: Untersuchungsstellen - Bestimmung/ Notifizierung

Hessen 99001035260000, 99001035260000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001035260000, 99001035260000

Leistungsbezeichnung

Abfallwirtschaft: Untersuchungsstellen - Bestimmung/ Notifizierung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Sachverständige (Synonym), Ressourcenschonung (Synonym), Notifizierung (Synonym), Sachverständige (Synonym), Sachverständige (Synonym), Umweltverträglichkeit (Synonym), Unrat (Synonym), Sachverständige (Synonym), Sachverständige (Synonym), Abfall (Synonym), Müll (Synonym), Untersuchungsstellen (Synonym), Abfallwirtschaft (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Bestimmung (260)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.05.2017

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Schonung der natürlichen Ressourcen sowie die Sicherung der umweltverträglichen Entsorgung von Abfällen ist Zweck des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Das ökologisch und ökonomisch optimierte Wirtschaften mit Ressourcen (einschließlich Abfällen) ist gekennzeichnet durch ressourcensparende Produktionsweisen und Verfahren zur Vermeidung sowie Verwertung von Abfällen. Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Vorgaben sind Messungen undUntersuchungen notwendig.

Bestimmte Messungen und Untersuchungen nach der

  • Klärschlammverordnung (AbfKlärV),
  • Altölverordnung (AltölV),
  • Bioabfallverordnung (BioAbfV),
  • Altholzverordnung (AltholzV) sowie
  • Deponieverordnung (DepV)

dürfen nur von Sachverständigen bzw. Untersuchungsstellen durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde bestimmt (das heißt notifiziert) worden sind.

Das „Fachmodul Abfall“ der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) regelt die Anforderungen an die Kompetenz und die Notifizierung von Untersuchungsstellen (Mess- und Prüfstellen) im Rahmen des KrWG sowie der in diesem Zusammenhang erlassenen, vorab genannten Verordnungen. So werden zur fachlichen Kompetenz der Untersuchungsstellen Anforderungen zu folgenden Punkten beschrieben:

  • Personelle Besetzung  - Gewährleistung gerätetechnischer Voraussetzung
  • Interne und externe analytische Qualitätssicherung über Qualitätsmanagement
  • Sicherung der Gewährleistung der Untersuchungen qualitativ und quantitativ nach Parametern und Zuordnungswerten der gesetzlichen Vorschriften
  • Beschäftigung von Probenehmern mit fachlicher Qualifikation

Erforderliche Unterlagen

Der Antragsteller hat unter anderem die folgenden Antragsunterlagen einzureichen:

  • Lebenslauf, Zeugnisse über die Berufsausbildung, Nachweise über die bisherige berufliche Tätigkeit des Laborleiters und seines Vertreters
  • Angaben über Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten
  • Angaben über gerätetechnische Ausstattung
  • Angaben darüber, ob die Untersuchungsstelle in anderen Ländern anerkannt ist (Nachweise der Akkreditierung bzw. Zulassungsbescheide von Genehmigungsbehörden anderer Länder)
  • Nachweise über erfolgreiche Ringversuchersteilnahme

Bestehende Akkreditierungen nach DIN EN ISO/EC 17025 werden als Kompetenznachweis berücksichtigt, sofern sie gültig und für die beantragte Untersuchungsaufgabe anwendbar und vollständig sind.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Für die Bestimmung der Untersuchungsstellen (Notifizierung) ist abhängig vom Verwaltungsaufwand eine Verwaltungsgebühr zwischen 60,00 Euro und 1.500,00 Euro zu entrichten.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Eine Abfrage nach den notifizierten Untersuchungsstellen der Bundesländer ist über das  „Recherche System Messstellen und Sachverständige" (ReSyMeSa) möglich.

Die in Hessen tätigen Untersuchungsstellen werden bekanntgegeben und in ReSyMeSa gelistet. Diese Listung wird kontinuierlich aktualisiert.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden