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Gesundheitsfachberufe - Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Hessen 99150058037000, 99150058037000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99150058037000, 99150058037000

Leistungsbezeichnung

Gesundheitsfachberufe - Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Gesundheitswesen (Synonym), Gesundheitsfachberufe (Synonym), Medizinalfachberufe (Synonym), Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (Synonym), Heilhilfsberufe (Synonym), Zeugnis (Synonym), Medizinische Assistenzberufe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Anerkennung Ausländischer Berufsqualifikationen (150)

Verrichtungskennung

Feststellung (037)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Berufsausbildung (1030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.08.2019

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist in Hessen für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung (staatliche Anerkennung) aufgrund einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf zuständig. Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Hessen hat oder zumindest der Beruf in Hessen ausgeübt werden soll. Für diese zuständigkeitsbegründenden Tatsachen werden glaubhafte Nachweise benötigt.

Zu den Gesundheitsfachberufen, für die beim Regierungspräsidium Darmstadt die staatliche Anerkennung beantragt werden kann, zählen folgende Berufe:

  • Altenpfleger/in
  • Altenpflegehelfer/in
  • Desinfektor/in
  • Diätassistent/in
  • Ergotherapeut/in
  • Gesundheitsaufseher/in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in (Krankenschwester/Krankenpfleger)
  • Gesundheits- und Kinderkrankenkrankenpfleger/in
  • Krankenpflegehelfer/in
  • Logopädin/ Logopäde
  • Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
  • Medizinische/r Dokumentar/in
  • Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
  • Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
  • Medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik
  • Notfallsanitäter/in
  • Orthoptist/in
  • Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
  • Physiotherapeut/in
  • Podologin/ Podologe

Erforderliche Unterlagen

In jedem Fall sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antrag
  • Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes über den Hauptwohnsitz in Hessen oder Nachweise, dass der Beruf in Hessen ausgeübt werden soll.
  • standesamtliches Dokument über Namensführung, Geburtsort und Geburtsdatum (z.B. Geburts-/Heiratsurkunde, Auszug aus dem Familienbuch), ggf. mit deutscher Übersetzung
  • Ausweisdokument (z.B. Personalausweises oder Reisepasses)
  • Lebenslauf in deutscher Sprache mit genauen Angaben über Schulbildung, Berufsausbildung und bisherige Tätigkeiten
  • Ausbildungsnachweis über die abgeschlossene Ausbildung in der Landessprache und in deutscher Übersetzung
  • Sprachzertifikat zum Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse

Bei Ausbildungen, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes absolviert wurden, ist darüber hinaus immer folgender Nachweis vorzulegen:

Nachweis der Ausbildungsstätte über den Inhalt und Umfang der dort absolvierten Berufsausbildung (Art und Umfang (Stunden) der Unterrichtsfächer, Art und Umfang der praktischen Ausbildung) in der Landessprache und in deutscher Übersetzung

Je nach Beruf oder Herkunftsland sind darüber hinaus weitere Nachweise erforderlich. Weitere Informationen sowie Formulare finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt:

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

200,00 Euro für die Erlaubniserteilung (Ausnahmen: siehe Links "Weitere Informationen und Formulare" unter dem Punkt "Welche Unterlagen werden benötigt?")

Ggf. können weitere Kosten hinzukommen, sofern die staatliche Anerkennung nicht direkt erteilt werden kann, sondern eine Kenntnisprüfung/Eignungsprüfung oder eine Anpassungsmaßnahme erforderlich ist. Diese Kosten werden direkt von den Schulen, die die Prüfungen durchführen erhoben und variieren je nach Umfang der Prüfung.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Formulare

nicht vorhanden