Integrationsfachdienst (IFD), Beratungsdienstleistungen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Berufstätigkeit (Synonym), Integrationsamt (Synonym), Integrationsfachdienst (Synonym), Eingliederung (Synonym), IFD (Synonym), Integration (Synonym), Behinderung (Synonym)
- Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Der IFD unterstützt schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber:
- Bei individuellen Fragen zu Krankheit, Behinderung und beruflicher Rehabilitation
- Mit Informationen und Hilfen zur beruflichen Integration
- Bei Über- und Unterforderung am Arbeitsplatz
- Bei Konflikten und Problemen, die sich auf das Arbeitsleben auswirken
- Durch Information und Beratung von Vorgesetzten und Kollegen
- Bei Bedarf durch Beratung mit Gebärdensprachkompetenz
- Bei allen Fragen zum Thema Behinderung im Arbeitsleben
Mitteilung an das Integrationsamt, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Siehe dazu auch Faltblatt 7, Berufliche Integration, Beratung und Vermittlung durch Integrationsfachdienste
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt