Außergewöhnliche Belastungen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbunden sind, Leistungen an Arbeitgeber
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Gleichbehandlung (Vorschriften zum Verbot von Diskriminierung am Arbeitsplatz, über gleiche Entlohnung für Männer und Frauen und über gleiche Entlohnung für Beschäftigte mit befristeten oder unbefristeten Arbeitsverträgen)
- Personal einstellen (2030200)
- Jobsuche und Arbeitslosigkeit (1040300)
- Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
- Finanzierungs- und Förderberatung (2060100)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Leistungen zum Ausgleich der Belastung des Arbeitgebers durch eine nicht nur vorübergehend behinderungsbedingt wesentlich verminderte Arbeitsleistung des schwerbehinderten Arbeitnehmers.
Ist eine regelmäßige Unterstützung bei der Arbeitsausführung des schwerbehinderten Menschen durch Kollegen oder Vorgesetzte aus behinderungsbedingten Gründen notwendig, kann der Arbeitgeber eine Entschädigung für den Arbeitsausfall des Kollegen erhalten, z.B. Vorlesekraft von Blinden.
formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Sehen Sie dazu auch das Faltblatt 19, „Außergewöhnliche Belastungen, eine Information für schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber".
Landeswohlfahrtsverband Hessen - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt