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Architektenliste, Eintragung in ein Berufsverzeichnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Antrag

Hessen 99140001019000, 99140001019000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99140001019000, 99140001019000

Leistungsbezeichnung

Architektenliste, Eintragung in ein Berufsverzeichnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Antrag

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

AKH (Synonym), Architektenkammer (Synonym), Stadtplaner (Synonym), Landschaftsarchitekt (Synonym), Innenarchitekt (Synonym), Berufsanerkennung (Synonym), Architektenkammer Hessen (Synonym), Architekt (Synonym), AK Hessen (Synonym), Stadtplanerkammer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Architektur (140)

Verrichtungskennung

Registrierung (019)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner und Städtebauarchitekt darf nur führen, wer in ein bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen geführtes Berufsverzeichnis (sogenannte Architektenliste) eingetragen ist. Mit der Eintragung als Architekt wird eine umfassende, mit der Eintragung als Innenarchitekt eine berufsspezifische Bauvorlageberechtigung erworben. Diese ist erforderlich, um bei der Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen als Entwurfsverfasser handeln und eine Baugenehmigung erwirken zu können.

Erforderliche Unterlagen

Es ist ein förmlicher schriftlicher Antrag in Papierform bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen zu stellen. Es ist der für die Wahrnehmung der Berufsaufgaben erforderliche Berufsbefähigungsnachweis zu erbringen. Dieser wird regelmäßig erbracht durch den Nachweis eines einschlägigen Hochschulabschlusses und eine nachfolgende, den Berufsaufgaben des jeweiligen Fachgebiets entsprechende Berufspraxis. Wird eine Eintragung in ein Berufsverzeichnis einer Architektenkammer eines anderen Bundeslandes oder eines vergleichbaren Berufsverzeichnisses eines Mitgliedsstaats der EU oder eines gleichgestellten Staates nachgewiesen, kann die Eintragung unter vereinfachten Voraussetzungen erfolgen.

Beizubringen sind folgende Nachweise nach § 4 Abs. 6 HASG:

  • Antrag
  • Auflistung der bearbeiteten Projekte
  • Bestätigung über die berufspraktische Tätigkeit
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
  • Geburtsurkunde
  • Polizeiliches Führungszeugnis
     

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Gebühr für die Eintragung in ein Berufsverzeichnis beträgt 325,00 Euro. Besteht eine Eintragung in einem Berufsverzeichnis einer anderen Architektenkammer in der Bundesrepublik Deutschland oder liegt die Löschung aus einem Berufsverzeichnis einer anderen Architektenkammer nicht länger als 3 Monate zurück, beträgt die Gebühr die Hälfte.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

3 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Vorliegens der vollständigen Nachweise. Bei aufwändigen Prüfungen verlängert sich diese Frist um einen Monat.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen