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Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln (Versandapotheke) Erlaubnis

Hessen 99005002005000, 99005002005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99005002005000, 99005002005000

Leistungsbezeichnung

Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln (Versandapotheke) Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Medikament (Synonym), Arzneimittelkontrolle (Synonym), Betäubungsmittelkontrolle (Synonym), Medikamente (Synonym), Apotheker (Synonym), Gesundheitsdienst (Synonym), Arzneimittelüberwachung (Synonym), Giftstoffe (Synonym), Medizin (Synonym), Versandhandel (Synonym), Arzneimittel (Synonym), Betäubungsmittelüberwachung (Synonym), Gefahrstoff (Synonym), Arzneimitteleinzelhandel (Synonym), Arznei (Synonym), Gefahrstoffhandel (Synonym), Arzneimittelprüfung (Synonym), Apothekenaufsicht (Synonym), Versandapotheke (Synonym), Betäubungsmittel (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Arzneimittel (005)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.10.2016

Fachlich freigegeben durch

Regierungspräsidium Darmstadt

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie apothekenpflichtige Arzneimittel versenden wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (Formular)
  • Falls für den Versandhandel Räume außerhalb der genehmigten Apothekenbetriebsräume genutzt werden sollen: Angaben zu Größe, Beschaffenheit, Einrichtung und Funktion der zusätzlichen Betriebsräume unter Vorlage maßstabsgerechter Grundrisspläne und des Mietvertrags)

Voraussetzungen

  • Der Versand darf nur aus einer öffentlichen Apotheke, für die eine Betriebserlaubnis erteilt wurde, zusätzlich zum üblichen Apothekenbetrieb erfolgen
  • Es gelten die gesetzlichen Vorschriften für den Apothekenbetrieb
  • Ein Qualitätssicherungssystem für den Versandvorgang muss vorhanden sein
  • Näheres: siehe Antragsformular

Hinweis: Alle Arzneimittelhändler, die einen Webshop betreiben, sind in einem zentralen Register beim Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information – DIMDI einzutragen.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 150,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Das Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) führt ein Versandapothekenregister, in dem alle deutschen Apotheken mit einer Versandhandelserlaubnis aufgeführt sind. An diese Händler vergibt das DIMDI ein Sicherheitslogo, das die Anbieter auch auf ihrer Homepage abbilden können. Verbraucher können das Versandapothekenregister auf der Homepage des DIMDI  einsehen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Formulare

Das Antragsformular finden Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt unter „Apotheken“