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Apotheke, Betriebserlaubnis

Hessen 99004002005000, 99004002005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99004002005000, 99004002005000

Leistungsbezeichnung

Apotheke, Betriebserlaubnis

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Übernahme Apotheke (Synonym), Apotheke übernehmen (Synonym), Apothekenbetriebserlaubnis (Synonym), Neueröffnung Apotheke (Synonym), Apotheke eröffnen (Synonym), Antrag auf Betriebserlaubnis (Synonym), Arzneimittel (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Apotheken (004)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.08.2021

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Referat V3 Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions-, Betäubungsmittelwesen

Teaser

Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.

Volltext

In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus dem Apothekengesetz.

Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.

Ein Merkblatt über die mit dem Antrag vorzulegenden Unterlagen finden Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt:

Voraussetzungen

Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen. 

Voraussetzungen sind unter anderem: 

• dass die antragstellende Person voll geschäftsfähig ist und 

• die deutsche Approbation als Apothekerin oder Apotheker und 

• die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und 

• über geeignete Räume zum Betrieb einer Apotheke verfügt. 

Kosten

Abgabe: 700€
(Übernahme nach Pacht)
Abgabe: 600€
(Verlegung)
Abgabe: 1.200€
(Neuerrichtung, Kauf, Übernahme)

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
  • Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
  • Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Betriebsaufnahme vereinbart.

Bearbeitungsdauer

i.d.R. zwei bis vier Wochen

Frist

Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor dem für die Erteilung der Erlaubnis gewünschten Termin gestellt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Apotheke darf nur mit Erlaubnis betrieben werden
  • Antrag ist schriftlich zu stellen
  • Behörde kann ggf. weitere Dokumente anfordern
  • es fallen Gebühren an
  • Zuständigkeit: Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. II 23.1 Pharmazie

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Formulare

nicht vorhanden

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