Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Bewachung Erlaubnis

Hessen 99050004005000, 99050004005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050004005000, 99050004005000

Leistungsbezeichnung

Bewachung Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis:

  • Geld- und Werttransporte für Dritte im Sinne einer einfachen Botentätigkeit (kein Konten gebundener Transfer)
  • Personenschutz
  • Objektschutz

Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es werden Gebühren in Höhe von EUR 330,00 - EUR 1.850 erhoben.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Zuständig sind die Landkreise, die kreisfreien Städte (Darmstadt, Frankfurt/Main, Kassel, Offenbach und Wiesbaden) und Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern (Gießen, Marburg, Wetzlar, Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau und Rüsselsheim/Main).

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

Ursprungsportal