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Sachverständiger Handwerk

Hessen 99058013061000, 99058013061000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058013061000, 99058013061000

Leistungsbezeichnung

Sachverständiger Handwerk

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Gutachter (Synonym), Handwerk (Synonym), Experte (Synonym), Sachverständiger (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Handwerk (058)

Verrichtungskennung

Bestellung (061)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Bezeichnung "öffentlich bestellter Sachverständiger" ist gesetzlich geschützt. Sachverständige sind für die fachliche und qualitative Kontrolle von Produkten und Dienstleistungen eines Fachgebietes zuständig.

Sachverständige stellen ihre objektive, sachkundige Kompetenz der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Typische Einschätzungsfälle liegen vor, wenn

  • eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt,
  • ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt,
  • eine Sache bewertet,
  • ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt, 
  • der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt

werden soll.

Erforderliche Unterlagen

Anerkennung als Sachverständiger im Handwerk:
- Eintragung in die Handwerksrolle
- Mind. 3 Jahre Erfahrung als Betriebsinhaber oder persönlich haftender Betriebsleiter
- Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung
- Nachweis der wirtschaftlichen Eignung

Sachverständigen in Anspruch nehmen:
- Es werden keine Unterlagen benötigt.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Anerkennung als Sachverständiger im Handwerk:
- Es fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Eintragungsgrundlage.

Sachverständigen in Anspruch nehmen:
- Es fallen Gebühren an. Diese variieren nach Zeit- und Arbeitsaufwand und ggf. nach Fachbereich.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Daten aller öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks finden Sie auf der bundeseinheitlichen Sachverständigendatenbank des Handwerks.
 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Sachverständige im Handwerk können nur durch die "Handwerkskammern" oder das Regierungspräsidium berufen werden.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

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