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Lehrlingsrolle Eintragung

Hessen 99065022060000, 99065022060000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99065022060000, 99065022060000

Leistungsbezeichnung

Lehrlingsrolle Eintragung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Industrie und Handelskammer (Synonym), Handwerk (Synonym), Berufsausbildung (Synonym), HWK (Synonym), Lehrlingsrolle Eintragung (Synonym), Lehrling (Synonym), Handelskammer (Synonym), Ausbildung (Synonym), IHK (Synonym), Auszubildende (Synonym), Berufsausbildungsverträge (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

handwerkliche Berufsbildung (065)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Jeder Ausbildungsbetrieb muss mit seinen Lehrlingen einen Berufsausbildungsvertrag abschließen und diesen der Handwerkskammer zur Prüfung und Eintragung in die Lehrlingsrolle vorlegen.

Eingetragene Lehrverhältnisse sind Voraussetzung für das Ablegen qualifizierter Prüfungen (z. B. Gesellenbrief).

Erforderliche Unterlagen

Auszubildender:
- Bescheinigung Ärztliche Untersuchung
- Bei Minderjährigen: Einwilligung der Erziehungsberechtigten
- Personalausweis
- Nachweis Ausbildungsbetrieb

Ausbildungsbetrieb:
- Qualifikationsnachweis Ausbilder

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Eintragungsgrundlagen.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die für den Ausbildungsbetrieb örtlich zuständige Handwerkskammer.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

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