Handwerksrolle Eintragung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Voraussetzung für eine vollständige Gewerbezulassung. Das Betreiben eines stehenden Gewerbes ohne ordnungsgemäße Eintragung in die Handwerksrolle ist eine Ordnungswidrigkeit.
Die Handwerksrolle unterscheidet nach handwerklicher Tätigkeit
- die 41 meisterpflichtigen Handwerke (Anlage A),
- die handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B1),
- die handwerksfreien Gewerbe (Anlage B2).
Der Antragssteller muss für jede Eintragung seine fachliche Qualifizierung nachweisen (Bsp. Meisterbrief).
- Nachweis der fachlichen Qualifikation
- In der Regel: Meisterbrief
- Für Ausnahmeverfahren (§7a, §7b, §8, §9 HwO) ggf.auch andere Dokumente - Personalausweis
An die zuständige Handwerkskammer.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.