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Handwerksrolle Eintragung

Hessen 99058007060000, 99058007060000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058007060000, 99058007060000

Leistungsbezeichnung

Handwerksrolle Eintragung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

HwO (Synonym), Handwerkskammer (Synonym), Handwerksordnung (Synonym), Handwerksrolle (Synonym), Innung (Synonym), Eintragung in der Handwerksrolle (Synonym), Handwerk (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Handwerk (058)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Voraussetzung für eine vollständige Gewerbezulassung. Das Betreiben eines stehenden Gewerbes ohne ordnungsgemäße Eintragung in die Handwerksrolle ist eine Ordnungswidrigkeit.

Die Handwerksrolle unterscheidet nach handwerklicher Tätigkeit

  • die 41 meisterpflichtigen Handwerke (Anlage A),
  • die handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B1),
  • die handwerksfreien Gewerbe (Anlage B2).

Der Antragssteller muss für jede Eintragung seine fachliche Qualifizierung nachweisen (Bsp. Meisterbrief).

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der fachlichen Qualifikation
    - In der Regel: Meisterbrief
    - Für Ausnahmeverfahren (§7a, §7b, §8, §9 HwO) ggf.auch andere Dokumente
  • Personalausweis

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Eintragungsgrundlagen.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die zuständige Handwerkskammer.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

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