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Informationen zur Bewerbung um ein Studium an einer Hochschule

Hessen 99061039013000, 99061039013000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061039013000, 99061039013000

Leistungsbezeichnung

Informationen zur Bewerbung um ein Studium an einer Hochschule

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

NC (Synonym), Bachelorbewerbung (Synonym), Studium (Synonym), Studiengang (Synonym), HZB (Synonym), Stiftung für Hochschulzulassung (Synonym), Hochschulzugangsberechtigung (Synonym), Zugangsvoraussetzung (Synonym), Zulassung (Synonym), Antrag höhere Fachsemester (Synonym), DoSV (Synonym), Studienplatzbewerbung (Synonym), Zulassungsfrei (Synonym), Numerus Clausus (Synonym), Bachelorantrag (Synonym), Masterantrag (Synonym), Manueller NC (Synonym), Master (Synonym), Offener Studiengang (Synonym), Bewerbungsunterlagen (Synonym), Onlineregistrierung (Synonym), Studienplatz (Synonym), Zulassungsantrag (Synonym), Masterbewerbung (Synonym), Zulassungsbeschränkt (Synonym), Studienplatzregistrierung (Synonym), Nicht zulassungsbeschränkt (Synonym), Registrierung (Synonym), Bewerbung (Synonym), Bewerbung höhere Fachsemester (Synonym), Hochschulstart (Synonym), Bachelor (Synonym), Studienplatzvergabe (Synonym), Bewerbungsportal (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Informationserteilung (013)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.03.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Teaser

Wenn Sie an einer Hochschule studieren möchten, müssen Sie sich für einen Studiengang online registrieren und bewerben.

Volltext

Wenn Sie an einer Hochschule studieren möchten, müssen Sie sich für einen Studiengang online registrieren und bewerben.

Nutzen Sie das lokale Bewerbungsportal Ihrer Wunschhochschule, wenn Sie einen zulassungsfreien Studiengang in einem ersten oder höheren Fachsemester studieren möchten.

Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge in einem ersten Fachsemester ist es notwendig, sich zusätzlich bei hochschulstart.de zu registrieren.

Für zentral zulassungsbeschränkte Studiengänge wie Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie bewerben Sie sich ausschließlich über hochschulstart.de.

Für einige Studiengänge wie zum Beispiel Masterstudiengänge oder Weiterbildungsstudiengänge sowie eine Promotion kann es gesonderte Bewerbungswege geben. Bitte beachten Sie hierzu die Regelungen der jeweiligen Hochschule.

Mit einer internationalen Hochschulzugangsberechtigung informieren Sie sich über die Regelungen der jeweiligen Hochschule.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Bewerbungsantrag
  • Gültige Hochschulzugangsberechtigung und/oder der Masterzugangsberechtigung
  • Gegebenenfalls Nachweis der vollständigen Studienvergangenheit
  • Gegebenenfalls Leistungsnachweise
  • Gegebenenfalls Nachweise weiterer Unterlagen, je nach Studiengang

Voraussetzungen

  • Sie müssen über eine für Hessen gültige Hochschulzugangsberechtigung verfügen.
  • Wenn Sie eine hervorragende wissenschaftliche oder künstlerische Begabung nachweisen, kann für betreffende Studiengänge auf die Hochschulzugangsberechtigung verzichtet werden.
  • Damit Sie ein Studium in einem höheren Fachsemester studieren können, müssen Sie bereits in einem gleichen oder ähnlichen Studiengang an einer anderen Hochschule eingeschrieben gewesen sein und passende Leistungen und Kompetenzen vorweisen können.
  • Für die Bewerbung um ein Masterstudium müssen Sie in den meisten Fällen weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllen, die Ihnen von der Hochschule mitgeteilt werden und in der Prüfungsordnung Ihres Wunschstudiengangs geregelt sind.

Kosten

Für die Abgabe eines Bewerbungsantrags fallen in der Regel keine Gebühren an. Eventuell können Gebühren für Eignungsprüfungen anfallen. Bitte beachten Sie die Regelungen der jeweiligen Hochschule.

Verfahrensablauf

Zur Bewerbung für einen Studiengang wird ein Online-Zulassungsantrag genutzt:

  1. Registrierung
  2. Hochladen der Bewerbungsunterlagen (abhängig vom Studiengang) und Abgabe der Bewerbung

Über das Ergebnis der Bewerbung und Unterlagenprüfung werden Sie durch die Hochschule oder hochschulstart.de informiert.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert innerhalb der rechtlich vorgegebenen Fristen je nach Studiengang. Bis Semesterbeginn ist die Bearbeitung in der Regel abgeschlossen.

Frist

In zulassungsbeschränkten Studiengängen gelten die rechtlich vorgeschriebenen Bewerbungsfristen. In den übrigen Studiengängen gelten die von der jeweiligen Hochschule festgesetzten Fristen.

Fristen zur Abgabe eines Zulassungsantrags sind Ausschlussfristen. Sie werden von der Hochschule je nach Studiengang und Verfahren festgelegt und veröffentlicht.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Es müssen die Zugangsvoraussetzungen der gewünschten Studiengänge berücksichtigt werden.
  • Es ist wichtig, die geforderte Form und Frist einzuhalten.
  • Wenn Sie die geforderten Voraussetzungen für ein Studium nicht erfüllen oder die jeweils notwendige Form und Frist nicht einhalten, kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
  • Falsche Angaben führen zum Ausschluss vom Verfahren.
  • In einigen Fällen können Sie bei einer Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang einen Nachteilsausgleich oder einen Härtefall geltend machen. Hierdurch kann sich eine Verbesserung Ihrer Note oder Ihrer Wartezeit ergeben. Damit können sich Ihre Chancen auf eine Zulassung zum Studium erhöhen. Liegen entsprechende Nachweise wie ein Schulgutachten oder ein ärztliches Gutachten vor, können Sie bei Ihrer Bewerbung einen Antrag auf Verbesserung der Note oder der Wartezeit stellen und bei Ihrer Wunschhochschule einreichen. Bitte reichen Sie mit dem Antrag auch die Gutachten ein.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen den Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid
  • Es kann ein begründeter Widerspruch innerhalb der rechtlich bestimmten Frist gestellt werden. Die Frist beträgt einen Monat nach Zugang der Ablehnung beziehungsweise nachdem Sie davon Kenntnis genommen haben.
  • Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht werden.

Kurztext

  • Bewerbung um ein Studium an einer Hochschule
  • Für die Bewerbung sind das Online-Bewerbungsportal der jeweiligen Hochschule und/oder hochschulstart.de zu nutzen.
  • Die rechtlich vorgegebenen Bewerbungsfristen müssen eingehalten werden.
  • Für die Bewerbung muss eine für Hessen gültige Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesen werden.
  • Wenn eine hervorragende wissenschaftliche oder künstlerische Begabung nachgewiesen wird, kann für betreffende Studiengänge auf die Hochschulzugangsberechtigung verzichtet werden.
  • Zur Aufnahme eines Studiums in einem höheren Fachsemester muss bereits in einem gleichen oder ähnlichen Studiengang an einer anderen Hochschule studiert worden sein. Passende Leistungen und Kompetenzen sind vorzuweisen.
  • Bei der Bewerbung für ein Masterstudium müssen in den meisten Fällen weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden. Diese sind auf den Webseiten der Hochschulen veröffentlicht und in der jeweiligen Prüfungsordnung des Studiengangs geregelt.
  • Die staatlichen hessischen Hochschulen

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: abhängig vom Studiengang

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: abhängig vom Studiengang