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Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)

Hessen 99110040137000, 99110040137000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110040137000, 99110040137000

Leistungsbezeichnung

Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

HMUKLV (Synonym), Tierbestattung (Synonym), Tierkörperbeseitiger (Synonym), Tierkörperverwertung (Synonym), Haustiere (Synonym), Tierkörperbeseitigung (Synonym), Hundehaltung (Synonym), Heimtiere (Synonym), Kaninchenhaltung (Synonym), Tierkörper (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Beseitigung (137)

SDG Informationsbereiche

  • Recycling und Abfallentsorgung

Lagen Portalverbund

  • Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Tote Haustiere und bestimmte Abfälle Tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.

Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.

Daher müssen Tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.

Auch Schlachtabfälle sowie Küchen und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die Tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.

Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.

Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.

Sie haben ein Totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Wenn Tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden