Abfall: Sperrmüll
Inhalt
Begriffe im Kontext
Hausratbeseitigung (Synonym), Sperrabfall (Synonym), HMUKLV (Synonym), Dreckbeseitigung (Synonym), Altmüll (Synonym), Unratbeseitigung (Synonym), Schrottbeseitigung (Synonym), Mistbeseitigung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
24.09.2013
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeinde erfragen.
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.